Der HEV-Fakten-Check zu Mietwohnungen, Mietzinsen und Genossenschaften
Mietrecht: Untermiete und Eigenbedarf
Der National- und Ständerat haben im September 2023 zwei Anpassungen beim Mietrecht verabschiedet, zur Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf. Weil der Mieterverband gegen beide Vorlagen das Referendum ergriffen hat, wird über die beiden Vorlagen abgestimmt.
Fakten zu Untermiete
Bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Untermiete wird geändert, dass diese neu schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden müssen. Weiter wurden die Bedingungen, unter denen der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, präzisiert und ergänzt. Neu muss der Vermieter einer Untermiete zudem nicht zustimmen, wenn diese mehr als zwei Jahre dauern soll, er kann jedoch zustimmen. Das Recht auf Untermiete bleibt bestehen, auch die Untervermietung als Studenten-WG oder wiederholte kurzzeitige Untervermietungen.
Fakten zum Eigenbedarf
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers ist schon heute möglich, wenn der Käufer einen dringenden Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Eine Verkürzung der Verfahren ist nicht vorgesehen. Im Gesetz wird die unklare Formulierung von dringendem Eigenbedarf präzisiert, dass dieser objektiv bedeutend und aktuell sein muss.
Mit dieser neuen Formulierung wird Rechtssicherheit für beide Parteien geschafft und die leichte formelle Anpassung erleichtert es Personen, eine bisher vermietete Wohnung oder Geschäftslokal nach dem Kauf innerhalb einer vernünftigen Frist tatsächlich selbst nutzen
zu können.
«Wohnen für alle» und Gegenvorschläge
Die SP der Stadt Winterthur hat im Jahr 2022 die Initiative «Wohnen für alle» eingereicht. Der Stadtrat und das Stadtparlament lehnen die Initiative ab und haben je einen Gegenvorschlag beschlossen. Am 24. November 2024 wird deshalb über die SP-Initiative und die beiden Gegenvorschläge abgestimmt.
Die SP-Initiative «Wohnen für alle» verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum einsetzt. Zudem soll bis ins Jahr 2040 mindestens 25 Prozent aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.
Fakten zu «Wohnen für alle»
Die SP-Initiative «Wohnen für alle» ist ein leeres Versprechen. Die Wohnungsknappheit wird nicht behoben und privates Bauen wird erschwert. Aktuell beträgt der Anteil gemeinnütziger Wohnungen rund 14 Prozent aller Mietwohnungen. Damit dieser Anteil bis 2040 den von der SP-Initiative geforderte Anteil von 25 Prozent erreicht, müssen jedes Jahr rund 400 gemeinnützige Wohnungen neu erstellt werden. In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich nur rund 100 gemeinnützige Wohnungen gebaut. Die Forderung von 25 Prozent gemeinnütziger Wohnungen ist unrealistisch und nicht machbar, es ist nicht genug Land oder Liegenschaften dafür vorhanden. Bei einer Annahme drohen massive staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt und das Privateigentum.
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