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Abstimmungen vom 24.11.2024:

Informationen und Empfehlungen

Abstimmungen 24.11.2024 – Mietrecht, «Wohnen für alle»

Datum
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© Michael Derrer Fuchs / Shutterstock.com

Am 24. November 2024 finden bedeutende Abstimmungen statt, deren Ausgang besonders auf Haus- und Stockwerkeigentümer Einfluss haben. Stimmen Sie an der Urne bis am Sonntag, brieflich bis am Dienstag ab.

Der HEV-Fakten-Check zu Mietwohnungen, Mietzinsen und Genossenschaften

Gemäss Sorgenbarometer machen die steigenden Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien den Schweizerinnen und Schweizern die grössten Sorgen, gefolgt von erhöhten Wohnkosten, steigender Inflation und drohender Rezession. Sind die Sorgen wegen steigender Mieten und knappem Wohnraum berechtigt oder sieht die Wirklichkeit anders aus? Mit Fakten werden Behauptungen zu Mietzinsentwicklung, Wohnungsangebot sowie zu Renditen bei Mietwohnungen und Genossenschaften überprüft und aufgezeigt, ob die Sorgen über erhöhte Wohnkosten gerechtfertigt sind oder nicht.

  • In den vergangenen Jahren sind Mietzinsen durchschnittlich um rund ein Prozent gestiegen.
  • Der Anteil der Mietzinsen am Einkommen liegt konstant zwischen 20 bis 21 Prozent, bei bestehenden Mietverhältnissen reduzierte sich der Mietzinsanteil.
  • Trotz höheren Mieterträgen gingen die Renditen von Mehrfamilienhäusern zurück, im europäischen Vergleich hat die Schweiz die zweittiefsten Renditen.
  • Untervermietungen verteuern die Mietzinsen, zudem verfügt der Untermieter über einen schlechteren Kündigungsschutz und wird häufig zum Abschluss eines befristeten Mietvertrags gezwungen.
  • Während Anfangsmietzinse bei Genossenschaften auch dank vergünstigtem Bauland tiefer sind, erhöhen Genossenschaften die Mieten stärker als institutionelle oder private Vermieter.
  • Die Leerwohnungsziffer zeigt ein verzerrtes Bild vom Wohnungsmarkt, in der Stadt Zürich gibt es 25-mal mehr Umzüge als leere Wohnungen.
SCHWEIZ

Mietrecht: Untermiete und Eigenbedarf

Der National- und Ständerat haben im September 2023 zwei Anpassungen beim Mietrecht verabschiedet, zur Untermiete und der Kündigung wegen Eigenbedarf. Weil der Mieterverband gegen beide Vorlagen das Referendum ergriffen hat, wird über die beiden Vorlagen abgestimmt.

Die Mietrechtsrevisionen verhindern Missbrauch und schaffen faire Regeln.

Martin Farner, Präsident HEV Region Winterthur

Fakten zu Untermiete

Bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Untermiete wird geändert, dass diese neu schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden müssen. Weiter wurden die Bedingungen, unter denen der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, präzisiert und ergänzt. Neu muss der Vermieter einer Untermiete zudem nicht zustimmen, wenn diese mehr als zwei Jahre dauern soll, er kann jedoch zustimmen. Das Recht auf Untermiete bleibt bestehen, auch die Unter­vermietung als Studenten-WG oder wiederholte kurzzeitige Untervermietungen.

Fakten zum Eigenbedarf

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers ist schon heute möglich, wenn der Käufer einen dringenden Eigen­bedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend macht. Eine Verkürzung der Verfahren ist nicht vorgesehen. Im Gesetz wird die unklare Formulierung von dringendem Eigenbedarf präzisiert, dass dieser objektiv bedeutend und aktuell sein muss. 

Mit dieser neuen Formulierung wird Rechtssicherheit für beide Parteien geschafft und die leichte formelle Anpassung erleichtert es Personen, eine bisher vermietete Wohnung oder Geschäftslokal nach dem Kauf innerhalb einer vernünftigen Frist tatsächlich selbst nutzen
zu können.


Abstimmung Mietrecht

2 × JA zum Mietrecht

Die beiden Mietrechtsanpassungen haben äusserst geringe Auswirkungen auf die ehrlichen und korrekt handelnden Mietparteien. Sie schaffen jedoch Rechtssicherheit und vermeiden Missbräuche.

Bundesrat und Parlament empfehlen, beide Vorlagen zum Mietrecht anzunehmen.

Weitere Hintergründe: mehr-wohnraum.ch


Winterthur

«Wohnen für alle» und Gegenvorschläge

Die SP der Stadt Winterthur hat im Jahr 2022 die Initiative «Wohnen für alle» eingereicht. Der Stadtrat und das Stadtparlament lehnen die Initiative ab und haben je einen Gegenvorschlag beschlossen. Am 24. November 2024 wird deshalb über die SP-Initiative und die beiden Gegenvorschläge abgestimmt.

Die SP-Initiative «Wohnen für alle» verlangt, dass sich die Stadt aktiv für bezahlbaren und hochwertigen Wohn- und Gewerberaum einsetzt. Zudem soll bis ins Jahr 2040 mindestens 25 Prozent aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind.

Die SP-Initiative schafft Planwirtschaft und erfordert massive Staatseingriffe.

Matthias Baumberger, Präsident Gruppe Wohn- und Grund­eigentum des Stadtparlements Winterthur

Fakten zu «Wohnen für alle»

Die SP-Initiative «Wohnen für alle» ist ein leeres Versprechen. Die Wohnungsknappheit wird nicht behoben und privates Bauen wird erschwert. Aktuell beträgt der Anteil gemeinnütziger Wohnungen rund 14 Prozent aller Mietwohnungen. Damit dieser Anteil bis 2040 den von der SP-Initiative geforderte Anteil von 25 Prozent erreicht, müssen jedes Jahr rund 400 gemeinnützige Wohnungen neu erstellt werden. In den vergangenen Jahren wurden durchschnittlich nur rund 100 gemeinnützige Wohnungen gebaut. Die Forderung von 25 Prozent gemeinnütziger Wohnungen ist unrealistisch und nicht machbar, es ist nicht genug Land oder Liegenschaften dafür vorhanden. Bei einer Annahme drohen massive staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt und das Privateigentum.


Abstimmung «Wohnen für alle»

3 × NEIN zu «Wohnen für alle»

und den Gegenvorschlägen

Die SP-Initiative «Wohnen für alle» fordert mit 25 Prozent gemeinnütziger Wohnungen einen unrealistisch hohen Anteil. Bei einer Annahme drohen massive staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt und das Privateigentum.

Stadtrat und Stadtparlament empfehlen, die Initiative «Wohnen für alle» abzulehnen.

Weitere Hintergründe: wohnvielfalt.ch

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