Der Nationalrat folgt dem Entscheid seiner Rechtskommission und tritt auf die Revision des Obligationenrechts im Bereich Baumängel ein. Private Bauherren und Käufer sollen besser geschützt werden. Laienbauherren und Käufer von Stockwerkeigentümern oder Einfamilienhäuser sind heute bei Baumängeln nur ungenügend geschützt. Damit sollen Forderungen vom HEV Region Winterthur umgesetzt werden.
Der Hauseigentümerverband ist erfreut, dass der Nationalrat die Problematik bei Baumängeln erkannt hat. Die heutige Rechtslage ist für Stockwerk- und Hauseigentümern ist nachteilig und problematisch. Die wenigen gesetzlichen Bestimmungen des Bauvertrags- und Kaufrechts sind weitgehend nicht verbindlich und können von den Parteien vertraglich abgeändert werden. In der Praxis haben sich dadurch problematische Vertragsklauseln entwickelt, die private Bauherren und Käufer erheblich benachteiligen. Das geltende Baurecht geht von zwei gleich starken Partnern aus. Dem ist aber beim Hausbau oder Kauf durch private Eigentümer nicht so. Die professionellen Unternehmer und Verkäufer von Neubauten diktieren die Vertragsbedingungen. Das Gesetz ist im Bereich Baumängel nicht ausgewogen und schützt die schwächere Partei nur ungenügend.
Keine zusätzliche Mängelrügefrist mehr und verlängerte Verjährungsfrist
Der Nationalrat will die heutige „Sofort-Rüge-Pflicht“ abschaffen und die Verjährungsfrist für die Haftung bei Baumängeln beim Grundstückskauf und dem Hausbau von 5 auf 10 Jahre angemessenen verlängern. Mängel bei gekauften oder neu erstellten Bauten können so während der zehnjährigen Verjährungsfrist jederzeit gerügt werden. Die Abschaffung der zusätzlichen Rügefrist führt heute dazu, dass Haus- und Wohnungskäufer ihre Gewährleistungsansprüche bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer nicht mehr verlieren, weil sie die Mängelrüge innert der Rügefrist verpassen. zum Schutze der Verkäufer und Unternehmer wird die Haftung der Bauunternehmer für Baumängel durch die Verjährungsfrist beschränkt. Der Hauseigentümerverband begrüsst die beschlossene Neuregelung. Damit diese ihr Ziel, den besseren Schutz von privaten Stockwerk- und Grundeigentümern, aber auch wirklich erreichen kann, müsste die Neuregelung verbindlich sein und nicht von der stärkeren Partei (Verkäufer; professioneller Unternehmer) vertraglich abgeändert werden können. Der HEV Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Ständerat dies korrigiert.
Zum Schutz der Bauunternehmer und Verkäufer nahm der Nationalrat den Vorschlag der Rechtskommission auf, wonach der private Käufer resp. Bauherr für den Schaden, der sich aus einer angeblich „verspäteten“ Mängelrüge ergibt, haften soll. Damit würde die Stärkung des Schutzes für private Laien-Käufer, Stockwerkeigentümer und Bauherren ein Stück weit eingeschränkt.
Nachbesserungsrecht neu auch beim Kauf von Neubauten
Vom HEV Schweiz unterstützt wird das vorgeschlagene zwingende Nachbesserungsrecht beim Kauf von Neubauten, zum Beispiel Stockwerkeigentumswohnungen. Durch die Verankerung dieses Rechts wird der im Rechtsalltag etablierten Praxis der Haftungsreichzeichnung mit verbundener Abtretung der Mängelrechte endlich der Riegel geschoben.
Medienmitteilung HEV Schweiz
Der Anstoss kam vom HEV Region Winterthur
Diese beiden Gesetzesänderungen wurden vom HEV Region Winterthur angestossen. Die parlamentarische Initiative "Für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht" wurde am 14. Dezember 2012 vom damaligen HEV-Präsident Nationalrat Markus Hutter im Nationalrat eingereicht. Auslöser dazu war ein Bundesgerichtsurteil von 2012 welches entschied, dass die Stadt Winterthur beim Schulhaus Sennhof die sofortige Rügefrist nicht eingehalten hat und Baumängel zu spät gerügt hat.
Zum Thema der Mängelabtretung bei Neubauten hat der HEV Region Winterthur am 26. November 2013 eine Fachtagung in Winterthur durchgeführt. An der Podiumsdiskussion diskutieren unter der Leitung von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die Fachexperten Prof. Dr. Hubert Stöckli von der Universität Freiburg, Notariatsinspektor Kanton Zürich René Biber, Dr. iur. RA Thomas Siegenthaler und Dr. iur. RA Wolf S. Seidel den Haftungsausschluss und Abtretung von Mängelrechten beim Kauf von neu erstellten Immobilien. Daraus entstand die parlamentarische Initiative "Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen", welche Nationalrätin Petra Gössi am 25. September 2014 im Nationalrat einreichte. Die Mängelabtretung beim Kauf von Neubauwohnungen, und dass der HEV Region Winterthur diese Mängelabtretung zum Schutz der Wohnungskäufer verbieten will, wurde auch im NZZ-Artikel "Böse Überraschungen beim Wohnungskauf" vom 18. Juni 2013 behandelt.
- Parlamentarische Initiative 14.502: Für faire Rügefristen im Werkvertragsrecht
- Parlamentarische Initiative 14.453: Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen