Mit der Forderung, ältere Bürge- rinnen aus ihren Wohnungen oder Häusern in kleinere Behausungen umzusiedeln, erntete die «Süddeutsche Zeitung» zu Recht einen Sturm von Empörung. Ältere Personen müssen selbst entscheiden dürfen, wann sie ihr Zuhause verlassen möchten, der Staat hat sich rauszuhalten.
Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass diese Forderung nun auch in der Schweiz angekommen ist. Der Baumeisterverband fordert, dass ältere Wohneigentümerinnen ihre Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser verlassen und in kleinere Wohnungen umziehen. Wohneigentümer müssen für jeden Quadratmeter Wohnfläche eine Strafsteuer abliefern.
Der Verband sollte seinen Kompass wieder justieren, Artikel 26 der Bundesverfassung kann dabei helfen: Das Eigentum ist gewährleistet.
Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Tages-Anzeiger vom 6. Juli 2024 als Reaktion auf den Artikel «Baumeister fordern Wohnungsfreigaben» im Tages-Anzeiger vom 28. Juni 2024.