Mit einer Übergangsregelung will der Regierungsrat Rechtssicherheit in der Frage der Weilerzonen bringen, aber noch nicht über mögliche Entschädigungen reden. Der Hauseigentümerverband kritisiert das.
Mit Spannung hat der Hauseigentümerverband (HEV) Kanton Zürich die Antwort aus Zürich erwartet. Gefragt hatte unter anderen Martin Farner-Brandenberger, Kantonsrat FDP Stammheim und Präsident des HEV Region Winterthur. Thema seiner dringlichen Interpellation: Änderungen von baulichen Möglichkeiten in Weilerzonen.
Nun liegt die Antwort vor und lässt aus Sicht des HEV «viele Fragen offen», wie der Verband schreibt. Zum Beispiel die Frage nach einer allfälligen finanziellen Entschädigung von Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften oder Boden, sollte es «wie befürchtet» zu Wertverminderungen kommen.
«Möglichst bald» definitive Fassung
Diese Frage werde vertieft geprüft, und es würden Lösungsvorschläge erarbeitet, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Mit der Übergangsregelung will der Regierungsrat die Rechtssicherheit für Kleinsiedlungen verbessern. Sie solle deshalb möglichst bald in Kraft gesetzt werden, löse nach bisherigen Erkenntnissen aber noch keine Entschädigungspflichten aus. Ebenfalls «möglichst bald» solle sie dann von einer definitiven Fassung abgelöst werden.
Für die Inkraftsetzung der Übergangslösung sei kein Antrag an den Kantonsrat erforderlich, antwortet der Regierungsrat weiter. Mit diesem Instrument werde geklärt, welche Kleinsiedlungen vorläufig Weiler beziehungsweise Nichtbauzonen darstellten. «Alle übrigen Kleinsiedlungen beziehungsweise Kernzonen, die klarerweise in der Bauzone verbleiben können, gelten sodann als Bauzonen und nicht als Weiler.»
Einzelfälle prüfen
Wie viele das sind, ist die grosse Frage. Von rund 300 Kleinsiedlungen im Kanton sind aktuell 276 der Kern- und somit der Bauzone zugewiesen. Mitte März 2022 informierte die kantonale Baudirektion die 162 Gemeinden im Kanton, dass die Hälfte der 276 Kleinsiedlungen die Voraussetzungen für den Verbleib in einer Kernzone nicht erfüllen. Betroffen im Weinland ist zum Beispiel Wildensbuch.
Martin Farner wollte deshalb vom Regierungsrat wissen, ob dieser den maximalen Spielraum auszunutzen gedenke und Siedlungen ab zehn Einheiten einer geeigneten Bauzone zuweisen könne. «Schematische Obergrenzen werden der Vielfalt der Siedlungsformen nicht gerecht », heisst es in der Antwort weiter.
Gemäss Vorgaben des Bundes dürfe aber nicht ohne nähere Prüfung davon ausgegangen werden, «dass Häusergruppen mit mehr als 10, 12 oder 15 Wohngebäuden automatisch die Voraussetzungen einer Bauzone erfüllen». Sprich: Es müssten Einzelfälle geprüft werden. Kein Thema ist für den Kanton die Kompensation von Bauland für Gemeinden, falls solches durch die neue Regelung verloren ginge.
Die Andelfinger Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 12. Juli 2022 über die Antwort des Regierungsrats auf die dringliche Interpellation von HEV-Präsident Kantonrat Martin Farner-Brandenberger betreffend Änderungen von baulichen Möglichkeiten in Weilerzonen.
Weitere Informationen zum Thema der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich finden Sie im Artikel: Überprüfen der Kleinsiedlungen im Kanton Zürich