Gewinne durch die Veräusserung von Liegenschaften können u.a. wegen genereller Teuerung entstehen. Durch die progressive Besteuerung der Grundstückgewinne im Kanton ZH bezahlen wir in der Folge mehr Gewinnsteuern, obwohl real nicht mehr Gewinn gemacht wurde. Ich habe mit Kantonsratskollegen eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht, um diese Thematik anzugehen.
Die kalte Progression und wie sie unsere Steuern erhöht
Aktuell steigt das generelle Preisniveau und das spüren wir in unserem Portemonnaie - wir brauchen mehr Geld für alles. Diese sogenannte Inflation lässt unser Geld an Wert verlieren, da wir uns mit gleich viel Geld weniger leisten können. Um diese steigenden Lebenshaltungskosten (zumindest teilweise) auszugleichen, erhalten viele Arbeitnehmende einen Teuerungsausgleich. Dieser Ausgleich bedeutet, dass wir zwar auf dem Papier mehr Lohn bekommen, aber uns aufgrund der Inflation nicht mehr leisten können. Das nominelle Einkommen hat somit zugenommen, das reale Einkommen aber nicht.
In der Schweiz haben wir einen progressiven Einkommenssteuersatz. Dies bedeutet, dass der Steuersatz, den wir auf unser Einkommen bezahlen, abhängig vom zu versteuernden Einkommen steigt. Demnach müssen wir einen höheren Steuersatz bezahlen, je mehr wir verdienen. Bekommen wir also einen Teuerungsausgleich, müssen wir auch mehr Steuern bezahlen. Diese schleichende Steuererhöhung nennt sich kalte Progression.
Ausgleich der kalten Progression
Diesem Phänomen der kalten Progression kann u.a. mit einer Anpassung der Steuertarife entgegengewirkt werden. Die häufigste Methode ist die Indexierung der Tarife, wobei der Massstab, mit welchem die Steuer berechnet wird, mit der Teuerung mitwächst. Ob ein voller oder teilweiser Teuerungsausgleich erfolgt, ist von der Art der Indexierung abhängig. Damit eine solche Indexierung umgesetzt werden kann, benötigt es eine entsprechende gesetzliche Grundlage.
Im Kanton Zürich ist auch die Grundstückgewinnsteuer betroffen
Die kalte Progression betrifft jegliche Steuern, die progressiv ausgestaltet sind. Die Steuern auf Grundstückgewinne werden von den Kantonen erhoben. Kennen bspw. die Kanton Uri und Obwalden einen linearen Steuertarif auf Grundstückgewinne, werden wir im Kanton Zürich progressiv besteuert. Somit spüren wir nicht nur beim Einkommen, sondern auch bei den Gewinnen auf Grundstücke die Auswirkungen der kalten Progression.
Unsere Anfrage an den Zürcher Regierungsrat
Die aktuelle Steuertabelle auf Grundstückgewinne im Kanton Zürich ist vor beinahe einem Vierteljahrhundert (1999) festgesetzt und seither nicht mehr angepasst worden. Die Bundesverfassung sieht eine Anpassung der Einkommenssteuer an die kalte Progression vor und im Sinne des Prinzips der steuerlichen Gleichbehandlung sollte dies für alle Steuern und Abzüge gelten, damit die Steuerzahlenden nicht stetig höhere Steuern zahlen müssen. Deshalb haben Michael Zeugin (glp), Martin Hübscher (SVP) und ich im Kantonsrat eine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Wir fordern Antworten auf die folgenden Fragen:
- Wie sieht die Steuertabelle aus, wenn die kalte Progression ausgeglichen, und die Tabelle inflationsbereinigt dargestellt wird?
- Ist der Regierungsrat bereit, bei dieser Steuer einen automatischen und regelmässigen Angleich an die Teuerung vorzunehmen?
- Welche Gesetze müssten für eine regelmässige Anpassung (in noch zu bestimmendem Rhythmus) der Steuertabelle an die Inflation geändert werden?
Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, unsere Fragen zu beantworten. Sind die Antworten unbefriedigend, werden wir mittels eines politischen Vorstosses ein Gesetzesanpassung fordern.