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Eigenmietwert adieu?

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Am 20. Dezember 2024 bekamen viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk: Der Eigenmietwert wurde vom National- und Ständerat abgeschafft. Gleichzeitig wurde eine neue Steuer auf Zweitliegenschaften beschlossen, welche eine Verfassungsänderung erfordert. Am 28. September 2025 kommt es voraussichtlich zur Volksabstimmung und nur wenn Volk und Stände Ja sagen, ist der Eigenmietwert endgültig abgeschafft.

Abstimmung im Parlament

Das Parlament hat den kompletten Systemwechsel beschlossen. Damit fällt der Eigenmietwert weg, wie auch der Abzug aller Kosten. Ausnahmen bilden denkmalpflegerische Aufwendungen, sowie ein befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Der Eigenmietwert wird für alle selbstbewohnten Erst- und Zweitwohnungen abgeschafft. Die Kantone können eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben.

National- und Ständerat haben die Abschaffung mit je rund 60 Prozent klar beschlossen. Eine deutliche Zustimmung gab es bei Mitte, FDP und SVP, uneinig waren GLP und Grüne, nur die SP will den Eigenmietwert beibehalten. Aus 11 Kantonen sagten die Ständeräte geschlossen Ja, darunter auch die beiden Zürcher Ständeräte; 7 Stände sagten Nein, die restlichen waren geteilter Meinung.

Gewinner und Verlierer

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts werden tiefe Hypothekarschulden und somit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, welche ihre Hypothek amortisieren, steuerlich nicht mehr bestraft. Auch Ersterwerber gehören zu den Gewinnern, damit viele junge Familien. Sie müssen keinen Eigenmietwert mehr versteuern, können aber für maximal zehn Jahre einen Teil der Schuldzinsen abziehen. Höhere Steuern können bei Zweitwohnungsbesitzern anfallen, je nachdem wie hoch die Kantone die neue Objektsteuer ansetzen.

Im Kanton Zürich werden die Eigenmietwerte ab 2026 erhöht. Bei Eigentumswohnungen um durchschnittlich 19 Prozent, bei neueren Liegenschaften kann die Erhöhung auch 30 Prozent und mehr betragen. Entfällt der Eigenmietwert auf Bundesebene, geht der Kelch der Eigenmietwerterhöhung am Kanton Zürich vorbei und die Zürcher Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gehören zu den Gewinnern.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder