Beide Räte haben in der Schlussabstimmung dem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Nach fast acht Jahren Beratung hat das Parlament eine Vorlage zur längst fälligen Abschaffung der Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» verabschiedet. Der Hauseigentümerverband hat sich stets konsequent für eine ausgewogene Lösung zur Abschaffung der Eigenmietwertsteuer eingesetzt.
Auslöser für die Vorlage zur Abschaffung der Besteuerung der «Eigenmiete» bei selbstgenutztem Wohneigentum war die HEV-Petition «Eigenmietwert abschaffen», die 2016 innert kürzester Zeit von mehr als 145'000 Personen unterzeichnet worden war. Das geltende System der Wohneigentumsbesteuerung ist unbefriedigend und ungerecht. Nach jahrelanger Beratung ist nun ein tragfähiger Kompromiss gelungen:
Das Parlament hat das Inkrafttreten des verabschiedeten Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung an eine Verfassungsänderung geknüpft. Diese gibt den Kantonen die Möglichkeit, eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einzuführen. Tourismuskantone sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.
Der Hauseigentümerverband setzt sich überzeugt und engagiert für die Abschaffung dieser Strafsteuer für Wohneigentümer ein. Es ist Zeit, dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung Rechnung zu tragen und das selbstgenutzte Eigentum zu stärken.
Medienmitteilung HEV Schweiz