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Abstimmungen vom 24.11.2024:

Informationen und Empfehlungen

Grundstück und Gebäude richtig entwässern

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In der Regel sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer für ihre Entwässerungsleitungen bis zur Einmündung in die kommunale Hauptleitung verantwortlich. Grafik: VSA, Astag, Kanalsanierungsverband

Die korrekte Entwässerung von Grundstück und Gebäude liegt in der Verantwortung von Eigentümerinnen und Eigentümern. Dabei geht es nicht nur um die Entsorgung von Schmutzwasser, sondern auch um die Ableitung von Niederschlagswasser. VSA-Experte Jürg Möckli erklärt.

Die Liegenschaftsentwässerung gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Die Gebäudeentwässerung umfasst alle sanitären Einrichtungen im Haus wie WC, Waschbecken und Küche sowie Dach- und Terrassenabläufe. Hier wird das Schmutz- und Niederschlagswasser über vertikale Fallleitungen aus dem Gebäude in die Grundleitungen geleitet. Die Grundstücksentwässerung leitet dann das Abwasser zusammen mit dem Niederschlagswasser von Vorplätzen und Parkplätzen in die öffentliche Kanalisation. Beide Systeme arbeiten Hand in Hand, um eine effiziente Entwässerung des gesamten Grundstücks zu gewährleisten.

Verantwortung liegt bei Liegenschaftsbesitzern

«In der Regel sind die Hauseigentümerinnen und -eigentümer für ihre Entwässerungsleitungen bis zur Einmündung in die kommunale Hauptleitung verantwortlich – selbst wenn Teile der Leitungen ausserhalb ihres Grundstücks verlaufen», erklärt Jürg Möckli, Leiter CC Kanalisation beim Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).

Die gesetzlichen Grundlagen dazu sind klar definiert. Das Umweltschutzgesetz verpflichtet Liegenschaftsbesitzer, unerwünschte Ereignisse zu verhindern, bevor sie eintreten und macht sie für Schäden am Abwassersystem haftbar. Ergänzend dazu fordert das Gewässerschutzgesetz einen fachgerechten Betrieb der Leitungen, um Verunreinigungen des Grundwassers zu vermeiden. Oder anders gesagt: «Entwässerungsleitungen müssen dicht, standsicher und betriebssicher sein», erklärt Jürg Möckli. Um diese gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sind Hausbesitzer verpflichtet, ihre Leitungen regelmässig zu reinigen, zu inspizieren und bei Bedarf sanieren zu lassen.

Regelmässige Wartung ist wichtig

Jürg Möckli vom VSA empfiehlt folgende Wartungsintervalle: «Grundleitungen und Grundstücksleitungen sollten alle 2 bis 5 Jahre, Leitungen im Haus alle 10 bis 20 Jahre gereinigt werden.» Dabei gilt: Für Hausleitungen ist der Sanitärinstallateur zuständig, für Grundstücksleitungen ein Kanalreinigungsunternehmen. Da nicht alle diese Empfehlungen beherzigen, schreiben einige Gemeinden Hauseigentümern eine optische Inspektion im Abstand von 10 bis 20 Jahren vor.

«Treten bei einer solchen Reinigung Unstimmigkeiten auf, empfehlen qualifizierte Kanalreiniger in der Regel eine optische Inspektion», sagt Jürg Möckli, betont jedoch: «Eine Kamerabefahrung liefert zwar visuelle Informationen, ersetzt aber keine Dichtheitsprüfung. Letztere kann notwendig sein, um die tatsächliche Dichtheit der Leitungen zu überprüfen, insbesondere wenn die visuelle Inspektion auf Schäden hinweist.»

Die Kosten für diese Wartungsmassnahmen – sei es Reinigung, Inspektion oder Dichtheitsprüfung – belaufen sich jeweils auf etwa 500 bis 1000 Franken.

Schäden fachgerecht reparieren

Werden Schäden an Rohrleitungen festgestellt, gibt es im Wesentlichen drei Reparaturmethoden:

  1. Ein Roboter repariert das Leck. (Ein Leck kommt aber selten allein.)
  2. Deshalb empfiehlt sich in der Regel ein Rohr-im-Rohr-System, das die Lebensdauer der Leitungen um 25 bis 40 Jahre verlängern kann. Tipp: qualifizierte Anbieter und Sanierungssysteme mit Quik-Attest vom VSA aufbieten (siehe Box).
  3. Oder der komplette Austausch der Leitungen: Das wird jedoch deutlich teurer und selten durchgeführt.

Moderne Entwässerungssysteme und Herausforderungen

Zunehmende Starkniederschläge stellen Kanalisationssysteme vor Herausforderungen. Diese Problematik wird durch bauliche Anpassungen seit Ende der 1970er-Jahre noch verstärkt, als man begann, die Leitungssysteme zu entkoppeln. Früher wurde das gesamte Abwasser – einschliesslich Niederschlagswasser – über eine einzige Leitung abgeleitet, was aufgrund der grösseren Wassermenge seltener zu Verstopfungen führte. Heute sind aus Gründen des Gewässerschutzes zu Recht getrennte Leitungen für Schmutz- und Niederschlagswasser vorgeschrieben. Diese Trennung ist ökologisch sinnvoll, erhöht aber den Wartungsaufwand, da jede Leitung separat gereinigt und gewartet werden muss.

Entwässerung einfach erklärt

Ein Film des VSA erklärt einfach und verständlich die Grundlagen der Grundstücksentwässerung.

Regenwasserretention und Eigenverantwortung

Die öffentliche Kanalisation ist für Regenmengen ausgelegt, die statistisch nur alle fünf bis zehn Jahre auftreten. «Bei aussergewöhnlich starken Regenfällen kann es zu einem Rückstau kommen, der vor allem WC- und Bodenabläufe in tiefer gelegenen Stockwerken gefährdet», weiss Jürg Möckli, betont aber: «Das ist eher selten der Fall. In gefährdeten Gebieten können in diesem Fall Rückstauklappen eingebaut werden, die aber generell als vorbeugende Massnahme nicht zu empfehlen sind, da sie ihrerseits zu Problemen führen können.»

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können auf andere Weise dazu beitragen, dass Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück zurückgehalten und nicht direkt in die Kanalisation geleitet wird. Etwa durch Regenwasserzisternen, Gründächer, Grünflächen oder Sickergruben. Solche Massnahmen entlasten die öffentliche Kanalisation und tragen zum Umweltschutz bei. Sinnvoll ist ausserdem der Abschluss einer Gebäudewasserversicherung, die im Schadensfall die Kosten übernimmt.

Fazit

Die regelmässige Wartung und die fachgerechte Sanierung von Entwässerungssystemen sind für die Werterhaltung der Immobilie und den Schutz der Umwelt unerlässlich. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten die Verantwortung für ihre Leitungen ernst nehmen und bei Bedarf qualifizierte Fachfirmen beiziehen.

Gut zu wissen

Firmenregister

Eine Rohr-im-Rohr-Sanierung ist eine sehr komplexe Arbeit, die viel Fachwissen erfordert. Der VSA führt ein Register mit Firmen, die über den VSA-Eignungsnachweis Quik verfügen.

Website mit Hintergrundinfos

Mein Kanal, meine Verantwortung – eine übersichtliche Website und ein Flyer bringen das Thema auf den Punkt.

Autorin

Sabine Born

Redakteurin HEV Wohneigentümer

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