Verkaufen langjährige Hauseigentümer ihre Liegenschaft, wird vom Winterthurer Steueramt eine zu hohe Grundstückgewinnsteuer berechnet. Eine Untersuchung vom Hauseigentümerverband Region Winterthur zeigte schon vor zehn Jahren, dass der massgebende Wert vor 20 Jahren vom Steueramt in 90 Prozent der Fälle zu tief berechnet wird. Vertraut der Hauseigentümer auf diese Berechnung vom Steueramt, bezahlt er mehrere Zehntausend Franken zu hohe Grundstückgewinnsteuern, sagt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert. Aus Sicht vom Winterthurer Steueramt wird der Verkehrswert vor 20 Jahren korrekt berechnet und möchte an seiner Praxis nichts ändern.
Der Landbote berichtet in der Ausgabe vom 4. Mai 2021 über dieses für langjährige Hauseigentümer wichtige Thema.
Weitere Informationen zum Verkehrswert vor 20 Jahren gibt es in diesem Artikel.