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Herrliberg will auf den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen verzichten

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Beim Mehrwertausgleichsgesetz hat der Kantonsrat in einem Kompromiss beschlossen, dass Gemeinden bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 0 bis 40 Prozent beschliessen können. Der Herrliberger Gemeinderat schlägt der Bevölkerung vor, den Mehrwertausgleich auf 0 Prozent festzusetzen.

Wenn Land auf- oder umgezont wird muss ein kommunaler Mehrwertausgleich geleistet werden, weil das Land damit an Wert gewinnt. Seit kurzem besteht im Kanton Zürich die Möglichkeit, diese Abgabe wegzulassen. Das 2021 in Kraft getretene kantonale Mehrwertausgleichsgesetz schreibt vor, dass der Wert zwischen 0 und 40 Prozent liegen darf. Bis zum 1. März 2025 müssen sämtliche Gemeinden im Kanton einen Abgabesatz festgelegt haben. Die Zürcher Seegemeinde Herrliberg hat diesen Schritt bis jetzt noch nicht vollzogen. Nun schlägt der Herrliberger Gemeinderat der Stimmbevölkerung vor, den Mehrwertausgleich auf 0 Prozent festzusetzen. Seit kurzem ist dies gesetzlich wieder möglich. Die Meinungen dazu fallen allerdings sehr unterschiedlich aus.

Im Beitrag auf Tele Z vom 31. Mai 2024 wird über den Mehrwertausglich berichtet und Meinungen zum Vorschlag der Gemeinde Herrliberg eingeholt. HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erläutert den Kompromiss des Kantonsrats, welcher bei Neueinzonungen eine kantonale Mehrwertabgabe von 20 Prozent vorsieht und Gemeinden bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 0 bis 40 Prozent beschliessen können. Weiter erklären der Herrliberger Gemeindepräsident Gaudenz Schwitter warum er auf eine Mehrwertabgabe verzichten möchte und SP-Kantonsrat Rafael Mörgeli warum er für eine Mehrwertabgabe ist.

Weitere Informationen zum Mehrwertausgleich, und warum Gemeinden auf eine Mehrwertabgabe verzichten dürfen, gibt es in diesem Artikel: Gemeinde darf auf Mehrwertabgabe verzichten

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