Der Vorstand des HEV Region Winterthur hat beschlossen, dass die HEV-Generalversammlung 2020 ausnahmsweise auf dem schriftlichen Weg durchgeführt wird.
Die aktuelle Situation rund um die Corona-Krise beeinflusst das öffentliche Leben und betrifft auch die HEV-Generalversammlung. An der letztjährigen Generalversammlung nahmen über 500 Personen teil. Erfahrungsgemäss sind viele Teilnehmer im Pensionsalter und gehören damit zu den durch das Coronavirus besonders gefährdeten Personen.
Damit die weitere Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden kann, hat der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, darunter auch die Möglichkeit, dass Versammlungen auf dem schriftlichen Weg durchgeführt werden können. Gestützt auf Art. 6b Abs. 1 der Verordnung 2 des Bundesrates über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2), hat der Vorstand des HEV Region Winterthur am 29. April 2020 einstimmig entschieden, die HEV-Generalversammlung 2020 auf dem schriftlichen Weg durchzuführen. Die HEV-Mitglieder wurden im Wohneigentümer darüber informiert. Mit diesem Entscheid kann sichergestellt werden, dass alle HEV-Mitglieder ihre Stimme abgeben können und die Gefahr eine Ansteckung vermieden werden kann.
Im Wohneigentümer, welcher Mitte Juli 2020 versendet wird, erhalten alle HEV-Mitglieder die Traktanden, Informationen und den Abstimmungstalon zur HEV-Generalversammlung 2020. Die Generalversammlung 2020 wird dann am 27. August 2020 auf dem schriftlichen Weg durchgeführt.