Der HEV Kanton Zürich hat am 8. März 2024 je rund 12’000 Unterschriften für die «Starthilfe-Initiative» und die «Wohneigentums-Initiative» eingereicht. Die Forderung, das selbstbewohnte Wohneigentum zu stärken, hat offensichtlich sehr viele Stimmberechtigte überzeugt. Mit den beiden kantonalen Volksinitiativen werden konkrete Massnahmen zur Stärkung des selbstbewohnten Wohneigentums im Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung verankert. Der Mittelstand wird dank diesen Massnahmen wieder die Chance erhalten, im Kanton Zürich aus eigener Kraft Wohneigentum erwerben zu können.
«Kanton und Gemeinden fördern den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbst genutzte Wohneigentum.» So steht es in der Verfassung des Kantons Zürich. Trotz diesem Auftrag tun Kanton und Gemeinden kaum etwas für die Stärkung des selbstbewohnten Wohneigentums. Das Nichtstun wiegt umso schwerer, weil Umfragen eindeutig zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung am liebsten in den eigenen vier Wänden leben möchte. Der massive Rücklauf an Unterschriften belegt dieses Bedürfnis eindrücklich. Der HEV Kanton Zürich hat mit der «Starthilfe-Initiative» und der «Wohneigentums-Initiative» offensichtlich ein Thema aufgenommen, das vielen Stimmberechtigten unter den Nägeln brennt.
Regierung und Parlament am Zug
Als nächstes ist nun der Regierungsrat gefordert. Der HEV Kanton Zürich erwartet eine rasche Behandlung in der Regierung und eine positive Würdigung des Anliegens. Schliesslich handelt es sich bei den beiden Initiativen um konkrete Vorschläge, wie der verfassungsmässige Zustand hergestellt werden kann.
Ebenso klare Erwartungen hat der HEV des Kanton Zürich ans Parlament: Als grösste Hindernisse für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum werden gemäss einer Studie der ZHAW mangelndes Eigenkapital und hohe Immobilienpreise angesehen. Die beiden Initiativen des HEV Kanton Zürich setzen genau an diesen Punkten an und sorgen so dafür, dass das selbstbewohnte Wohneigentum im Kanton Zürich endlich wieder gestärkt wird, so wie es in der Verfassung vorgesehen ist.
Weitere Informationen: www.chance-wohneigentum.ch