Der Regierungsrat will die Vermögenssteuerwerte und die Eigenmietwerte von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen neu festsetzen. Der Hauseigentümerverband (HEV) Region Winterthur lehnt die per 2025 geplanten Erhöhungen ab.
Am 8. Mai endet die Vernehmlassung zur geplanten Mehrbelastung für Haus- und Wohnungsbesitzende im Kanton. Gemäss einem Gutachten von Wüest Partner würden die Steuerwerte um rund 50 Prozent und der Eigenmietwert um rund 10 Prozent erhöht. Kanton und Gemeinden erwarten dadurch jährliche Zusatzeinnahmen von 170 Millionen Franken.
Der HEV Region Winterthur kritisiert verschiedenste Punkte in der Vorlage. Er moniert unter anderem, dass die kantonalen Pläne zur Unzeit kommen, da National- und Ständerat aktuell daran sind, die Modalitäten zur Abschaffung des Eigenmietwertes auf Bundesebene auszuarbeiten.
Wer sein Häuschen oder seine Wohnung abbezahlt hat – das sind vor allem Menschen, die bereits in Rente sind –, würde von der Erhöhung des Eigenmietwerts besonders stark betroffen. Es sei «davon auszugehen, dass manche Hauseigentümer ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnten und sich gezwungen sähen, ihr Wohneigentum zu veräussern», so der HEV Region Winterthur. Er fordert aus sozialpolitischer Sicht die Wiedereinführung der 2023 abgeschafften Härtefallklausel.
Zudem sei die Erhöhung ungerecht. Bei Mieterinnen und Mietern, die seit 2009 in derselben Wohnung leben, sei die Bestandesmiete bis 2023 um 8,1 Prozent gesunken. Dass nun die Eigenmietwerte um 10 Prozent steigen, würde langjährige Eigenheimbesitzer benachteiligen.
Der HEV Region Winterthur fordert vom Kanton, die Arbeiten an der Vorlage auszusetzen, bis auf Bundesebene Klarheit herrscht über die geplante Abschaffung des Eigenmietwertes. Sollte der Regierungsrat dieser Forderung nicht stattgeben, dann erwartet der HEV Anpassungen bei den Eigenmietwerten und bei den Berechnungen der Vermögenssteuerwerte. Zudem sollen die steuerlichen Mehreinnahmen wieder den Hauseigentümern zugutekommen. Konkret sollen die Mittel zur Förderung des Wohneigentums verwendet werden.
Sandro Compagno, Zürcher Oberländer
Züriost.ch, die Online-Ausgabe vom Zürcher Oberländer, berichtet am 7. Mai 2024 über die Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich sowie über die Forderungen vom Hauseigentümerverband Region Winterthur, welche in der Stellungnahme vom HEV zur Vernehmlassung der Weisung 2025 eingereicht wurden. Link Online-Artikel
Weitere Informationen und die gesamte Stellungnahme vom Hauseigentümerverband: Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich