Im Kanton Zürich können seit August 2023 die Grundbuchdaten online abgerufen werden. Der Onlinezugang musste eingeschränkt werden, nachdem täglich mehrere tausend Abfragen gestellt wurden. Im Beitrag von Tele Z beurteilt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die Datensicherheit bei online Grundbuchabfragen aus Sicht der Hauseigentümer.
Seit dem 28. August 2023 können die Eigentümerdaten von Liegenschaften im Kanton Zürich im Grundbuch online abgefragt werden. Bereits vor der Einführung dieser Onlineabfrage hat der Hauseigentümerverband darauf hingewiesen, dass zur Sicherheit der Eigentümerinnen und Eigentümer Massenabfragen nicht möglich sein dürfen. Obwohl diese Datenschutzsicherheit versprochen wurde, zeigen die sehr hohen Abfragen, dass diese nicht gewährleistet war. Am Anfang gab es beinahe 12'000 Abfragen an einem Tag, später pendelte sich diese Zahl auf rund 6'000 Abfragen pro Tag ein. Der Kanton Zürich hat nun reagiert und mit einer neuen Sicherheitsabfragen sind nur noch fünf Abfragen pro Tag möglich. Um das Online-Grundbuch verwenden zu können, müssen Nutzer ihre Mobilenummer angeben und erhalten dann einen SMS-Code auf ihr Mobiltelefon. Dieser Code muss dann im Abfragesystem eingegeben werden.
Im Beitrag auf Tele Z vom 24. April 2024 wird über den neuen SMS-Bestätigungscode beim Online-Grundbuch berichtet. HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erklärt, dass der Hauseigentümerverband schon früh auf die Anforderungen bei der Datensicherheit hingewiesen hat und erstaunlich ist, dass die öffentliche Hand bei der online Grundbuchanfrage diese Sicherheit nicht gewähren konnte.
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ist eine beschränkte Anfragemöglichkeit beim Online-Grundbuch wichtig. Das ist einerseits aus Datenschutzsicht wichtig, andererseits auch für die Sicherheit. Es darf nicht sein, dass mittels Massenabfragen Eigentümerdaten gesammelt und ausgewertet werden können. So könnten Kriminelle zum Beispiel eine Liste von älteren Eigentümerinnen erstellen und diese mit den bekannten Betrugsmaschen kontaktieren.