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Keine Umsiedlung von älteren Eigentümerinnen

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«Oma soll umziehen». Mit diesem Titel und der Forderung ältere Bürgerinnen aus ihren Wohnungen oder Häusern in kleinere Behausungen umzusiedeln erntete die «Süddeutsche Zeitung» zu Recht einen Sturm von Empörung. Ältere Personen müssen selbst entscheiden dürfen, wann sie ihr Zuhause verlassen möchten, der Staat hat sich rauszuhalten.

Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass diese Forderung nun auch in der Schweiz angekommen ist. Der Baumeisterverband fordert, dass ältere Wohneigentümerinnen ihre Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser verlassen und in kleinere Wohnungen umziehen. Eine neue Steuer soll diese Umsiedlung erzwingen, Wohneigentümer müssen für jeden Quadratmeter Wohnfläche eine Strafsteuer abliefern.

Nachdem das Parlament den ungerechten Eigenmietwert endlich abschaffen will, steht diese neue Wohnflächensteuer quer in der Landschaft. Der Baumeisterverband sollte seinen Kompass wieder justieren, Artikel 26 der Bundesverfassung kann dabei helfen: Das Eigentum ist gewährleistet.

Landbote vom 2. Juli 2024

PDF | 381 kB

Leserbrief "Keine Umsiedlung von älteren Eigentümerinnen" von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert.

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Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Landbote vom 2. Juli 2024 als Reaktion auf den Artikel «Baumeister fordern Wohnungsfreigaben» im Landbote vom 28. Juni 2024.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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