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Abstimmungen vom 24.11.2024:

Informationen und Empfehlungen

Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich – HEV unzufrieden mit Anpassungen

Datum

Dank des Engagements des HEV Kanton Zürich ist die neue Weisung zur Bewertung der Liegenschaften und zum Eigenmietwert weniger verheerend ausgefallen, als ursprünglich zu befürchten war. So soll die neue Weisung erst 2026 und nicht bereits 2025 in Kraft treten. Für die Eigentümer bedeutet die heute vom Regierungsrat präsentierte Weisung für höhere Steuerwerte für Liegenschaften jedoch weiterhin eine enorme Belastung. Aus Sicht des HEV ist klar: Es braucht einen Marschhalt, bis Klarheit über die Abschaffung des Eigenmietwerts besteht.

Die höheren Vermögenssteuern und der zunehmende Eigenmietwert belasten die Hauseigentümer immer stärker. Wer jahrelang für sein Haus gespart hat und seit Jahrzehnten darin wohnt, sieht sich plötzlich mit exorbitanten Rechnungen aus dem Steueramt konfrontiert. Das geht nicht – diese Leute, die ein Leben lang fleissig waren, dürfen nicht derart zur Kasse gebeten werden.

Die höheren Steuern werden zudem zu einer Zunahme an Härtefällen führen. Durch die Wiedereinführung einer Härtefallregelung können die zu erwartenden fiskalischen, aber auch sozialen Folgekosten der Steuererhöhungen zwar etwas abgefedert, aber nicht aus dem Weg geräumt werden. Um Härtefälle effektiver zu verhindern, fordert der HEV Kanton Zürich die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Diese Vorlage ist derzeit im Bundesparlament hängig. Daher muss die neue Weisung zur Besteuerung von Liegenschaften im Kanton Zürich sistiert werden, bis Klarheit über den geplanten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung besteht.

Härtefallregelung ist zwingend

Aus Sicht des HEV Kanton Zürich ist immerhin erfreulich, dass die neuen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte nicht wie ursprünglich vorgesehen bereits ab der Steuerperiode 2025, sondern ab 2026 gelten sollen. Damit nimmt der Regierungsrat eine der Hauptforderungen des Hauseigentümerverbandes teilweise auf. Die Frage, ob bis 2026 der Eigenmietwert fällt, ist indes offen, weshalb der Verband an seiner Hauptforderung festhält, die Überarbeitung der Weisung zu sistieren. Der Verband anerkennt ferner, dass eine Wiedereinführung einer Härtefallregelung angestrebt wird. Dies war – nebst der Forderung nach einer Sistierung – eine der Hauptforderungen des HEV Kanton Zürich im Vernehmlassungsverfahren.

Ungenügende kosmetische Anpassungen

Der HEV Kanton Zürich nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Regierungsrat einige technische Anpassungen in die neue Weisung aufgenommen hat, die der Verband in seiner Vernehmlassung gefordert hat. So sollen Gebäude in steuerlicher Hinsicht neu über 40 statt wie bisher 30 Jahre amortisiert werden können (der HEV Kanton Zürich verlangte eine Altersentwertung von 50 Prozent bzw. 50 Jahren). Dies kommt insbesondere langjährigen Eigentümern älterer Liegenschaften zugute. Ebenso ist positiv zu werten, dass die Forderung des HEV nach einer Erhöhung des Kapitalisierungssatzes zur Bestimmung des Ertragswerts von Mehrfamilien- und Geschäftshäusern beim Regierungsrat auf Gehör gestossen ist. Neu sollen die Sätze in einer Bandbreite zwischen 4,8 und 6,5 Prozent zu liegen kommen (der HEV Kanton Zürich verlangte eine Erhöhung bis 6 Prozent).

Mit der vom HEV Kanton Zürich geforderten Härtefallregelung und den geforderten technischen Anpassungen hat der Regierungsrat jedoch bloss einige kosmetische Anpassungen an der entsprechenden Weisung vorgenommen, weshalb den Hauseigentümern ab der Steuerperiode 2026 eine höhere Steuerbelastung droht. Der HEV Kanton Zürich wiederholt deshalb seine Forderung und verlangt eine Sistierung der Anpassung der Steuerwerte für Liegenschaften.

Medienmitteilung HEV Kanton Zürich

Stellungnahme HEV Region Winterthur

In der Vernehmlassung hat sich der HEV Region Winterthur gegen die Erhöhungen der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte von Liegenschaften ausgesprochen und in der Stellungnahme 12 Anträge und 2 Eventualanträge gestellt. Alle Informationen und die ausführliche Stellungnahme gibt es in diesem Artikel: Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich

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