Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Abstimmungen vom 24.11.2024:

Informationen und Empfehlungen

Neues Jahr – alte neue Herausforderungen

Datum
Kategorien

Das neue Jahr begann mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 8 auf 7,7%. An der Hypothekarzinsfront bleibt es ruhig, womit auch der Referenzzinssatz für Vermietungen gleichbleiben dürfte. Konsumenten und Mieter können dem neuen Jahr gelassen entgegensehen und gar auf Preissenkungen hoffen, jedenfalls nicht auf Preissteigerungen. Im Bereich Wohnen drohen dennoch Mehrkosten, denn der Fiskus greift wieder einmal zu, dies in einem Bereich, wo längst nicht für alle Alternativen möglich oder zumutbar sind und diejenigen, die dazu in der Lage sind ihre Verantwortung bereits seit Jahren wahrnehmen.

Gleichzeitig stieg die CO2-Abgabe auf Brennstoffe um stattliche 12 Franken von 84 auf 96 Franken pro Tonne CO2, was umgerechnet 25 Rappen je Liter Heizöl Extraleicht bzw. 20 Rappen je Kubikmeter Erdgas entspricht. Weiteres Ungemach droht von der anstehenden Revision des CO2-Gesetzes. Das explizite Verbot von Öl- und Gasheizungen wird nun eingepackt in eine massive Erhöhung der Steuern auf Brennstoffen auf 56.- Fr/100 l Öl. Angesichts der Tatsache, dass der Zielwert bei den Treibhausgasen für 2015 um vier Prozent unterboten wurde und den jährlichen Investitionen der Wohneigentümer von mehr als 15 Milliarden in den Gebäudepark Schweiz ein starkes Stück. Es kann nicht sein, dass auf dem Buckel von Mietern und Wohneigentümern die Umsetzung der Energiestrategie finanziert wird. Dazu hat das Volk im Mai 2017 nicht Ja gesagt.

Ordnungspolitik ist zum Fremdwort geworden. Im Laufe der Diskussion um das neue CO2- Gesetz wird – einmal mehr – erschreckend klar, dass der Bund zunehmend die in Kompetenz der Kanton eingreift. Dies mit Unterstützung mancher Ständevertreter, die doch eigentlich die Hüter des Föderalismus und der verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Kanton sein sollten. Unverständlich bleibt auch das vernehmliche Schweigen der Kantone, die all dies ohne Widerspruch über sich ergehen lassen. So sind denn auch die von der Energiedirektorenkonferenz verabschiedeten Musterenergievorschriften (MuKEn2014) nicht anderes als ein Kotau vor der Drohkulisse des Bundes, andernfalls die Hoheit über die Gebäudevorschriften an sich zu nehmen. Das Ja zur Energiestrategie als Rechtfertigung heranzuziehen ist billig, denn die Diskussion, wie weit der Bund in die Kompetenzen der Kantone eingreifen soll, wurde nicht geführt. Die anstehende Revision des CO2 Gesetzes wäre eine Gelegenheit dazu.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

Warenkorb

 Artikel