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Referenzzinssatz: Im März können viele Mieter eine Mietzinssenkung verlangen

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Der Referenzzinssatz sinkt. So haben viele Anrecht auf eine tiefere Miete - allerdings musst du dafür aktiv werden.

Am 3. März wird der Referenzzinssatz von 1,75 auf 1,5 Prozent sinken. Als Mieterin oder Mieter hast du Anspruch auf eine Mietzinssenkung – allerdings profitieren nicht alle davon. Das musst du dazu wissen.

Das ist der Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz zeigt den Durchschnittszins für alle in der Schweiz vergebenen Hypotheken. Der Zinssatz hat Auswirkungen auf den Mietwohnungsmarkt: Je höher der Referenzzinssatz, desto teurer die Mieten. Die Schweiz nutzt den Referenzzinssatz seit September 2008. Damals lag er bei 3,5 Prozent, seither ist er stark gesunken.

In diesem Fall geht die Miete nicht runter

Erzielt der Vermieter oder die Vermieterin keinen übersetzten Ertrag, ist eine Mietzinsanpassung trotz tieferem Referenzzinssatz nicht zwingend. Bei einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent beträgt die zulässige Nettorendite 3,5 und die zulässige Bruttorendite fünf Prozent.

Der Mietzins müsse nur runter, wenn der aktuelle Mietzins einen übersetzten Ertrag generiere, sagt Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur.

Bei neueren Mehrfamilienhäusern, vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen liege die Rendite oft unter der mietrechtlich zulässigen Höhe und der Mietzins müsse nicht runter, sagt Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur.

Willst du eine tiefere Miete, musst du aktiv werden

Auf die Neumieten haben die Zinssenkungen fast keinen Einfluss. Bist du aber schon länger in deiner Bleibe, kannst du eine Reduktion der Mietzinsen um bis zu 2,91 Prozent verlangen. «Diese Senkung erfolgt jedoch leider sehr selten automatisch: Die meisten Mietenden müssen einen entsprechenden Antrag stellen», so der Mieterinnen- und Mieterverband.

Wohnkostenbelastung der Mieter steigt trotzdem

Kurzfristig bringt die Zinssatzsenkung zumindest für Bestandsmieterinnen und -mieter etwas finanzielle Entlastung. «Solange sich die Bautätigkeit nicht stärker erhöht und sich kein Gleichgewicht auf dem Mietmarkt einstellt, wird die Wohnkostenbelastung der Mieter langfristig aber weiter zunehmen», sagt Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.

So hat sich der Referenzzinssatz in der Schweiz entwickelt. Die Prognose ist vom 10. Februar. Grafik: Raiffeisen

Marcel Urech, 20 Minuten

20 Minuten berichtet am 1. März 2025 über die anstehende Senkung vom Referenzzinssatz. Dabei wird die Analyse "Fakten zu Immobilienrenditen, Referenzzinssatz und Mietzinsanpassungen" von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erwähnt welche zeigt, dass bei neueren Mehrfamilienhäusern, sowie bei vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die Rendite häufig unter der mietrechtlich zulässigen Höhe liegt. Bei einer Senkung des Referenzzinssatzes kann das bedeuten, dass Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung haben, weil mit dem aktuellen Mietzins kein übersetzter Ertrag erzielt wird.

20 Minuten vom 1. März 2025

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Im März können viele Mieter eine Mietzinssenkung verlangen

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