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«Schandfleck!» – «Innovativ!»

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Umstrittenes Bauprojekt. Gegen die riesige Freilandanlage auf der grünen Wiese zwischen Wald und Wohnquartier sind über 200 Unterschriften eingegangen. Die Argumente von Gegnern und Bauherrin in der Übersicht.

– Das Projekt: Schwarzer Teppich auf grüner Wiese

Im Wülflinger Schlosstal ist auf einer Fläche von 6000 Quadratmetern eine Fotovoltaikanlage auf der grünen Wiese geplant. Ein Teil in der Wohnzone, ein Teil in der Landwirtschaftszone. Beides zwischen Wald und Siedlung am Fusse des Brühlbergs. Mit einer Spitze von 680 Kilowattpeak könnte die Freilandanlage an einem perfekten Sommertag Strom für fast 140 Vierpersonenhaushalte liefern.

Bauherrin ist die Terrana AG aus Rüschlikon. Das Baugesuch wurde im Juli eingereicht – und es polarisiert. Gegen die geplante PV-Anlage hat sich breiter Widerstand formiert. 216 Personen haben – Stand Donnerstagnachmittag – die Protest-Petition auf der Onlineplattform Campax unterschrieben. Die Pro- und Kontra-Argumente in der Übersicht.

– Das sagen die Gegner: «Unnötiger Schandfleck!»

Gesicht des Widerstands ist Anwohner Markus Kneubühler, der am Mittwoch im «Top-Talk» auf Tele Top gegen die Anlage anredete. Dort führte er folgende Hauptargumente gegen das Projekt an:

— Energietechnisch brauche es eine PV-Anlage auf der «grünen Wiese» derzeit schlichtweg nicht. Stadtweit liege auf den Dächern noch viel Solarpotenzial brach. Das solle man erst einmal nutzen. Ausserdem werde das Problem, die Stromlücken im Winter zu überbrücken, mit einer solchen Anlage im Freien nicht gelöst. Man baue insofern ohne Not eine wertvolle Wiese für Anwohner, Flora und Fauna zu. Zudem führe ein im Zonenplan eingetragener Schlittelweg mitten durch die Anlage, die künftig eingezäunt werden müsste. Das habe man bei der Planung offenbar nicht berücksichtigt. So oder so: eine solche Anlage sei für die Anwohnerinnen und Anwohner eine Faust aufs Auge, sagt Kneubühler: «Ein Schandfleck!»

Am Herrenrebenweg, oberhalb der Siedlung, ist eine grosse Fotovoltaikanlage geplant. Foto: Madeleine Schoder

— Er habe Zweifel, ob auf der freien Fläche heute überhaupt noch gebaut werden dürfe. Schliesslich habe man sich beim Neubau auf eine sogenannte Baumassenverschiebung geeinigt: Statt zwei- durfte dreistöckig gebaut werden, dafür bleibe die Wiese frei.

— Aus dem Baugesuch werde vieles nicht ersichtlich, kritisiert Kneubühler: zum Beispiel, wie hoch der Zaun rund um die Anlage werde. Und ob neben den Panels zusätzliche klobige Technik verbaut werde, Wechselrichter zum Beispiel.

— Riesige Freiflächen-PV-Anlagen, mitten in der Wohnzone? «Mir ist schweizweit kein einziges vergleichbares Projekt bekannt», sagt Kneubühler. Werde es bewilligt, sei dies ein typischer Präzedenzfall. «Das öffnet Tür und Tor für weitere solche Projekte.»

— Auch beim Verein Pro Natura Zürich beobachtet man die Pläne offenbar kritisch. Man habe den Baurechtsentscheid angefordert, um à jour zu bleiben und allenfalls reagieren zu können. Freiflächen so zu verbauen, sei sicherlich nicht ideal und müsse «ultima ratio» bleiben, sagt Vereinspräsident Harry Brandenberger auf Anfrage: «Aber wir betreiben bei solchen Projekten auch keine Fundamentalopposition.» Man beurteile jeden Fall einzeln.

— So kontert der Projektverantwortliche: «Macht durchaus Sinn!»

— Das Projekt mache durchaus Sinn, sagt Projektleiter Nick Bänninger von der Bauherrenvertretung Strompartner GmbH aus Dübendorf. Aus mehreren Gründen: Die Süd-West-Lage am Schlossberg sei ideal. Die Anlage könne Strom für 140 Vierpersonenhaushalte produzieren. Ausserdem belaste sie das Netz nicht zusätzlich. Der Strom werde nicht eingespeist, sondern von den Liegenschaften direkt verbraucht – und dies zu einem günstigeren Preis im Rahmen eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) für die bestehenden Mieter. Zusätzlich könne ab 2025 der überschüssige Strom in einem «virtuellen ZEV» in der Nachbarschaft verkauft werden. Insofern verfolge das Gesamtprojekt einen innovativen Ansatz. Die Bauherrin der Terrana AG wolle mit ihren Liegenschaften auch etwas zu den Energiezielen netto null bis 2050 beitragen. Auch mit PV-Panels auf dem Dach. Doch die terrassierten Häuser am Schlossberg böten nur sehr wenig Fläche. Wo sinnvoll und machbar, schliesse man daher auch Freilandanlagen nicht aus. Dass sich mit der Energiewende auch das Landschaftsbild punktuell verändern werde, so Bänninger, darauf müsse sich die Gesellschaft einstellen. Im
Kanton Zürich gebe es bereits grössere Freiflächenanlagen. Etwa in Eglisau. Dort liegt die rund 5000 Quadratmeter grosse Anlage allerdings in der Gewerbezone.

So sollen die Solarpanels angeordnet werden. Plan: Baugesuch

— Mit Technik bebauen, da sei man sich sicher, dürfe man das Grundstück nach wie vor. Lediglich beim Spickel, der in der Landwirtschaftszone liege, seien die Hürden grösser. Dort gebe es mehr Auflagen. Sogenannte Agri-PV müssen laut der kantonalen Baudirektion Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bringen oder mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr liefern – also besonders leistungsstark sein. Bliebe die betroffene Agrarfläche am Schlossberg frei, stelle sich auch die Frage mit dem verstellten Schlittelweg nicht mehr, sagt Bänninger. Wenn nicht, sei man bereit, eine Extraschneise freizuhalten: «Es würde sich eine Lösung finden.»

— Blenden würden die «Full-Black-Panels» kaum. Man würde sie so ausrichten, dass sie lediglich an die fensterlosen Seitenfassaden oder ans Treppenhaus spiegeln würden. «Wir haben das mit Simulationen getestet», sagt Bänninger. Einen Wertverlust für die Immobilien, wie im «Top-Talk» von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Einspieler auf Tele Top suggeriert, gebe es nicht. «Im Gegenteil.» Eine solche Investition steigere der Wert der angeschlossenen Liegenschaften sogar. Die PV-Anlage produziere Strom und generiere Einnahmen. So liesse sich etwa eine neue Wärmepumpe rascher amortisieren. Auch zusätzliche Bauten neben den Panels brauche es nicht. «Gut möglich, dass wir die Wechselrichter direkt in den bestehenden Liegenschaften unterbringen.»

— So geht es weiter

Das Baugesuch wird derzeit vom städtischen Baupolizeiamt geprüft. «In den nächsten Wochen» dürfte entschieden werden, ob es in erster Instanz bewilligt werde oder nicht, heisst es. Den Entscheid könnten Rekursberechtigte wie Anwohner ans Baurekursgericht und danach allenfalls ans Verwaltungsgericht weiterziehen.

Gegner Markus Kneubühler sagt, man werde einen positiven Entscheid nicht um jeden Preis anfechten. «Im Falle einer Bewilligung schauen wir uns die Argumente sorgfältig an und entscheiden dann, wie wir weiterverfahren.»

Seitens der Bauherrin gibt man sich gelassen. «Mit so viel geballtem Widerstand habe man zwar nie gerechnet», sagt Nick Bänninger. Aber man sei optimistisch, dass man letztlich bauen dürfe und bauen werde.

Till Hirsekorn, Landbote

Der Landbote berichtet in der Ausgabe vom 26. Oktober 2024 über die geplante Photovoltaikanlage auf einer Wiese in Winterthur-Wülflingen. Dabei werden die Aussagen zur Wertminderung angrenzender Liegenschaften von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erwähnt, welche im Top-Talk auf TeleTop vom 23. Oktober 2024 gemacht wurden.

Top-Talk auf TeleTop vom 23. Oktober 2024: TOP TALK: Freiland-Photovoltaikanlage in Wülflingen – Energiewende vorantreiben oder Landschaftsschutz?

Landbote vom 26. Oktober 2024

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«Schandfleck!» – «Innovativ!»

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