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Schimmelprävention in den eigenen vier Wänden

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Zwei- bis dreimal täglich lüften – das bringt die Feuchtigkeit aus dem Haus und sorgt für ein gesundes Raumklima. © Pexels, Cottonbro Studio

Schimmel in Wohnräumen stört nicht nur optisch, sondern kann auch gesundheitliche Probleme verursachen. Deshalb ist es wichtig, die Ursachen zu verstehen und wirksame Präventionsmassnahmen zu kennen.

Für die Entstehung von Schimmel sind drei Faktoren notwendig: ein Nährboden in Form von organischen Substanzen wie Farben, Tapeten oder Verputz, Schimmelsporen, die überall in der Luft vorhanden sind, und ein ungünstiges Raumklima. «Von diesen Faktoren ist das Raumklima, konkret Raumtemperatur und Feuchtigkeit, die einzige Stellschraube, die wir regulieren können – und hier müssen wir ansetzen», erklärt Andreas Stöckli, Vorstandsmitglied des Verbands für Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung (SPR).

Der Experte: Andreas Stöckli
Vorstandsmitglied des SPR Schweiz, Verband für Schimmelpilz- und Raumgiftsanierung

Woher kommt die Feuchtigkeit?

Erhöhte Feuchtigkeit kann verschiedene Ursachen haben – von einer hohen Feuchteabgabe durch die Bewohner und falschem Lüften über Wasserschäden bis zu Wärmebrücken, an denen Kondensat entsteht. «Bei Dämmanschlüssen an Fenstern oder aussen liegenden Balkonen kann Beton Feuchtigkeit nach innen leiten und kühle Oberflächen schaffen, die Kondensat begünstigen», sagt Andreas Stöckli.

Ein zentraler physikalischer Grundsatz ist dabei: Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit als kalte. «Kühlt die Luft an diesen kühlen Wandoberflächen ab, steigt dort die relative Luftfeuchtigkeit. Selbst wenn die Raumluft in der Mitte also noch unkritisch erscheint, kann an diesen Stellen Schimmel entstehen. Überschreitet die Luftfeuchtigkeit die Grenze von 75 Prozent, ist Schimmelwachstum angezeigt», so Andreas Stöckli.

Massnahmen zur Schimmelprävention

Ein Thermo-Hygrometer ist ein praktisches Hilfsmittel, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit in Innenräumen zu kontrollieren. «Liegt die Luftfeuchtigkeit im Winter über längere Zeit über 50 bis 55 Prozent, sollte man häufiger querlüften – idealerweise zwei- bis dreimal täglich», empfiehlt Andreas Stöckli. Dabei ist es wichtig, richtig zu lüften: Fenster sollten nicht stundenlang gekippt bleiben, sondern für fünf bis zehn Minuten vollständig geöffnet und danach wieder geschlossen werden, um nicht unnötig Wärme zu verlieren.

Durch richtiges Lüften wird feuchte Raumluft gegen trockenere Aussenluft ausgetauscht – das beugt nicht nur Schimmel vor, sondern verbessert auch das Raumklima. Angesichts der Tatsache, dass wir 80 bis 90 Prozent unserer Zeit in Innenräumen verbringen, ist dieser Effekt besonders wichtig.

So weit sollte man es nicht kommen lassen: Bei grossflächigem Schimmelbefall ist eine professionelle und umfassende Sanierung nötig.

Schimmel behandeln

Trotz regelmässigem Lüften kann Schimmel entstehen. «Kleinere Schimmelstellen lassen sich oft selbst beseitigen», erklärt Andreas Stöckli. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterscheidet drei Schadenskategorien. Kategorie 0 umfasst oberflächlichen Schimmelbewuchs bis 100 cm² (10 × 10 cm) an einer Stelle im Raum.

Diese Schimmelspuren lassen sich bedenkenlos mit Haushaltsreiniger oder Schimmelentferner beseitigen – dabei sollten Schutzhandschuhe und Maske getragen werden. Schimmel niemals trocken reinigen, sondern immer benetzen. Tritt er allerdings wiederholt auf oder fällt der Schaden in die BAG-Kategorien 1 oder 2, ist ein Fachmann gefragt, da eine unsachgemässe Entfernung die Sporen im Raum verteilen kann.

Neben der Schimmelentfernung ist es entscheidend, die Ursache zu identifizieren. Langfristige Lösungen können bauliche Massnahmen umfassen: Mineralische, kalkhaltige Farben und Verputze absorbieren Feuchtigkeit und geben sie beim Lüften wieder ab. Ebenso wirken Antikondensationsfarben, die dazu beitragen, Oberflächenkondensat zu reduzieren. «Auch Innen- oder Aussendämmungen sind eine Option, erfordern aber bauphysikalische Abklärungen», betont Andreas Stöckli. «Bei Aussendämmungen müssen zudem die aktuellen Energiegesetze beachtet werden.»

Wer haftet für Schimmel?

Für Vermieter gelten besondere Regeln: Mieter sind verpflichtet, Schimmelbefall zu melden. «Bis zur Grösse eines A4-Blatts kann man als Vermieter kulant sein, aber alles darüber hinaus fällt unter die Meldepflicht», erklärt Andreas Stöckli.

Der Vermieter muss Schimmelbefall innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen – unabhängig von der Ursache –, damit die Wohnung uneingeschränkt nutzbar bleibt. Erst danach wird geklärt, wer für die Kosten aufkommt. «Grundsätzlich gilt: Liegt der Schimmel an unzureichendem Lüften, haftet der Mieter. Sind bauliche Mängel die Ursache, trägt der Hauseigentümer die Verantwortung», sagt Andreas Stöckli.

Gesundheitliche Aspekte

Trotz der Notwendigkeit, Schimmel ernst zu nehmen, mahnt Andreas Stöckli zur Besonnenheit: «Der Mensch ist drinnen wie draussen stets einer gewissen Schimmelpilzbelastung ausgesetzt. Wichtig ist, die Situation mit gesundem Menschenverstand zu bewerten, aber Schimmel in Wohnräumen konsequent zu beseitigen, denn dort hat er nichts zu suchen.»

Mehr zum Thema

Bundesamt für Gesundheit

Schimmel in Wohnräumen

Informationen für Bewohner, Mieter und Vermieter (inkl. der Kategorien 0–2)

Verband SPR

Schimmelpilzbekämpfung und -sanierung

Der Verband SPR listet Expertinnen und Experten nach Kantonen

Autorin

Sabine Born

Redakteurin HEV Wohneigentümer

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