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So könnte der Eigenmietwert doch noch fallen

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Beim Eigenmietwert droht der Fortbestand auf unbestimmte Zeit. Das Konstrukt, dass Wohneigentümer auf einen imaginären Mietvorteil eine Steuer entrichten, ist zwar bei Hausbesitzern verhasst und in andern Ländern unbekannt. Trotzdem fällt dem Parlament die Abschaffung schwer. Der National- und der Ständerat haben nach wie vor unterschiedliche Standpunkte dazu.

Damit der Eigenmietwert fällt, müssen mehrere Anspruchsgruppen überzeugt werden. Bergkantone wollen dafür kompensiert werden, wenn die Steuer für Zweitwohnungen entfallen sollte. Über ihre Macht im Ständerat konnten die Kantone eine Regelung, der die Abschaffung des Eigenmietwerts für Erst- und Zweitwohnungen vorsieht, blockieren.

Abstimmungskampf

Die Bauindustrie sollte mit im Boot sein. Aber sie hat sich ebenfalls skeptisch geäussert, denn je nachdem könnten mit dem Eigenmietwert auch die Subventionen für Hauseigentümer abgeschafft werden. Die Finanzindustrie wiederum sieht es wohl ganz gerne, dass wegen der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen Hypotheken oft nur teilweise amortisiert werden.

Nach einem Parlamentsbeschluss zur Abschaffung des Eigenmietwerts könnte das Referendum ergriffen werden. Ein Abstimmungskampf würde dann argumentatorisch in die Richtung getrieben, dass Hauseigentümer ohne Eigenmietwert bevorzugt dastehen. Wie die vergangenen Schweizer Abstimmungen gezeigt haben, ernten mieterfreundliche – oder scheinbar mieterfreundliche – Vorlagen zunehmend die Zustimmung der Mehrheit.

Kompromiss für die Räte

Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands (HEV) Region Winterthur, sieht aber weiterhin einen Weg zur Abschaffung des Eigenmietwerts: «Wenn der Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abgeschafft wird und mit dem sogenannten quotal-restriktiven Schuldzinsabzug, hätte die Vorlage auch eine Chance an der Urne», sagt der Immobilienexperte. Das wäre ein Kompromiss zwischen National- und Ständerat.

Der Ständerat fordert die Beschränkung auf Erstwohnungen, der Nationalrat den quotal-restriktiven Schuldzinsabzug. Dieser bestimmt den Schuldzinsabzug an einer Quote von unbeweglichem Vermögen – ohne selbst genutztes Wohneigentum – im Verhältnis zum Gesamtvermögen. Administrativ kompliziert und nicht im Sinne der Steuereinfachheit, aber laut Bauert ein gangbarer Weg: «Mit diesem Kompromiss erhielte die Vorlage auch in den Tourismuskantonen Zustimmung und somit insgesamt die Mehrheit in einer Abstimmung.»

Am nächsten Montag nimmt sich der Nationalrat des Eigenmietwerts noch einmal an. Während mehr als sieben Jahren haben die eidgenössischen Räte darüber beraten, wie man die letztlich auf das Kriegsjahr 1915 zurückgehende Abgabe abschaffen oder mildern könnte. Wie schon häufig festgestellt, bleibt der Eigenmietwert eine «Affaire à suivre».

Marc Forster, Finanz und Wirtschaft

Finanz und Wirtschaft (FuW) informiert in der Ausgabe vom 14. Dezember 2024 wie das Parlament doch noch eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts finden kann. Im Artikel erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert, wie ein entsprechender Kompromiss beim Eigenmietwert zwischen Ständerat und Nationalrat aussehen kann.

Finanz und Wirtschaft vom 14. Dezember 2024

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So könnte der Eigenmietwert doch noch fallen

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