Hauseigentümer welche mit der eigenen Photovoltaikanlage Strom produzieren, können diesen im freien Markt verkaufen. Von den verschiedenen Energieversorgern werden unterschiedliche Rückliefertarife bzw. Einspeisevergütungen bezahlt. Mit den auf Anfang 2023 geänderten Kündigungsbedingungen hat EKZ Hauseigentümern den Wechsel zu einem anderen Anbieter erschwert. Im Beitrag von Tele Z beurteilt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die Auswirkungen dieser Änderung für die Hauseigentümer.
Wenn Hauseigentümer mit ihrer Solaranlage mehr Strom produzieren als sie für den Eigenverbrauch benötigen, kann dieser Strom an Elektrizitätswerke verkauft werden. Aktuell bezahlt EKZ 12,4 Rappen pro Kilowattstunde Solarstrom als Rückliefertarif bzw. Einspeisevergütung. Andere Werke bieten wesentlich höhere Tarife an, wie zum Beispiel der Zentralschweizer Versorger CKW.
Einige Zürcher Hauseigentümer haben die Möglichkeit für einen Wechsel genutzt und verkaufen ihren Solarstrom nicht mehr EKZ sondern einem anderen Anbieter. Per 1. Januar 2023 hat EKZ die Bedingungen für einen Wechsel angepasst. Hauseigentümer welche ihren Solarstrom von der eigenen PV-Anlage an einen anderen Anbieter verkaufen wollen, müssen bei EKZ neu eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten und ein Wechsel ist nur noch per Ende Jahr möglich. Bisher war ein Wechsel jederzeit möglich, es musste lediglich eine Kündigungsfrist von 10 Tagen eingehalten werden.
Im Beitrag auf Tele Z vom 9. Januar 2023 wird die Änderung der Kündigungsfrist von EKZ für den Verkauf von Solarstrom behandelt. HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erläutert im Beitrag von Tele Z was diese Änderung für Hauseigentümer mit einer eigenen Photovoltaikanlage bedeutet.