Nicht primär der Klimawandel, sondern der Reaktorunfall in Fukushima im März 2011 führte in der Schweiz zur Energiewende und zur Energiestrategie 2050. Bis dahin waren Elektroheizungen ein beliebtes Produkt für die Erzeugung von Wärme in Haushalten. Die tiefen Strompreise, die im Gegensatz zu den volatilen fossilen Energieträgern wie Öl und Gas stabil waren, gaben keinen Anlass, von dieser ineffizienten Heizform abzurücken. Noch immer sind schweizweit rund 100 000 Elektroheizungen in Betrieb (Stand Mai 2023). Die massive Erhöhung der Stromtarife ab 2022 dürfte eine Reduktion dieser Zahl bewirken. Die berechtigte Frage lautet: Wie kann eine Elektroheizung sinnvoll ersetzt werden?
Selbst wenn die Zahl von 100 000 Elektroheizungen angesichts von 4 Millionen Privathaushalten gering erscheinen mag, machen sie doch 4 bis 6 Prozent – im Winter bis zu 10 Prozent – des gesamten Stromverbrauchs in der Schweiz aus. Es ist unbestritten, dass Elektroheizungen veraltet und grosse Stromfresser sind. Zum Vergleich: Wärmepumpen sind laut Energie Schweiz drei- bis fünfmal effizienter als Elektroheizungen.
Die heutigen Varianten bei Elektroheizungen
Zentrale Elektroheizungen (mit Wärmeverteilsystem) und dezentrale Elektroheizungen (ohne Wärmeverteilsystem) sind die beiden Haupttypen, hinzu kommt als dritte Variante die Infrarotheizung, die vorwiegend an bestimmten Orten (z. B. im Bad) eingesetzt wird und die den Strom aus der Steckdose bezieht. Gibt es Elektroheizungen, die weniger Strom verbrauchen? Nein, schreibt Energie Schweiz: «Energieeffiziente Elektroheizungen gibt es nicht. Auch mobile Elektroheizungen wandeln Strom direkt in Wärme um und verbrauchen deshalb viel Strom. Zudem sehen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Verbote für den Neueinbau oder den Ersatz von Elektroheizungen vor. Allerdings sind die kantonalen Gesetzgebungen sehr unterschiedlich.»
Föderalismus im Energiebereich
- Im Kanton Wallis besteht zurzeit keine Sanierungsfrist, ebenso im Kanton Zug. Auch im Kanton Graubünden gibt es keine Sanierungsfrist. Allerdings gibt es ein umfassendes Förderprogramm für den Ersatz von Elektroheizungen, das durch den Aktionsplan Green Deal noch verstärkt wird.
- Anders verhält es sich im Kanton Basel-Stadt. Hier müssen alle elektrischen Widerstandsheizungen (wenn die Erstinstallation mehr als 25 Jahre zurückliegt) und Elektroboiler bis zum 16. November 2031 ersetzt werden. Im Kanton Basel-Landschaft müssen alle Elektroheizungen bis zum 31. Dezember 2032 ersetzt werden, für Elektroboiler besteht keine Sanierungspflicht.
- Noch schneller geht es im Kanton Zürich. Bis zum 31. Dezember 2029 müssen alle Elektroheizungen und zentralen Elektroboiler ersetzt werden. Für dezentrale Elektroheizungen besteht die Möglichkeit, diese mit Fotovoltaik zu kompensieren.
- Der nach Zürich bevölkerungsmässig zweitgrösste Kanton Bern sieht zwei unterschiedliche Fristen vor. Für Elektroheizungen besteht eine Ersatzpflicht bis zum 31. Dezember 2031, Elektroboiler müssen bis zum 31. Dezember 2042 ersetzt werden.
Da die kantonalen Bestimmungen zum Teil stark voneinander abweichen, empfiehlt es sich, im Bedarfsfall die Situation im eigenen Kanton abzuklären. Auskunft erteilen die kantonalen Energiefachstellen. Im Internet sind die aktuellen kantonalen Bestimmungen unter www.erneuerbarheizen.ch abrufbar.
Die Ersatzmöglichkeiten
Wer sich für einen Ersatz der bestehenden Elektroheizung entscheidet, hat die Wahl zwischen alternativen Heizsystemen: vom Fernwärmeanschluss über die Wärmepumpe, die Stückholzheizung bis zur Heizung mit Holzpellets, Erdgas und Erdöl. Für die beiden letztgenannten fossilen Brennstoffe müssen Kamine nachgerüstet werden, für die Ölheizung ist zusätzlich ein Tank erforderlich.
- Fernwärme ist nicht überall verfügbar. Die Anschluss- und Gerätekosten sind überschaubar, und neben der guten Umweltbilanz profitiert der Kunde von einem guten Service.
- Für eine Wärmepumpe mit Erdsonde/Wasser ist eine Bohrung und damit eine Baugenehmigung erforderlich. Das Erdreich als Wärmequelle erlaubt eine hohe Jahresarbeitszahl, was zu einem geringeren Strombedarf führt. Bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe fällt der höhere Stromverbrauch ins Gewicht, zudem ist mit einer gewissen Lärmbelästigung zu rechnen. Auch für diese Form ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Ausserdem sind die Gestehungskosten – insbesondere bei einer Erdsonde – nicht unbedeutend.
- Eine zentrale Stückholzheizung nutzt einen nachwachsenden und lokalen Brennstoff. Der Einbau eines Energiespeichers und eines Schornsteins ist notwendig.
- Eine Holzpelletheizung ist nahezu CO₂-neutral. Der Platz für das Pellet-Silo ist zu berücksichtigen. Der Einbau eines Schornsteins ist notwendig.
- Schliesslich kommt als Ersatz eine Erdgas- oder Ölheizung infrage. Bei Gas ist der CO₂-Ausstoss geringer als bei Heizöl. Moderne Heizsysteme weisen aber sowohl bei Gas als auch bei Öl massiv tiefere Emissionswerte auf. Diese beiden Heizträger lassen sich ebenfalls problemlos mit Sonnenkollektoren oder Fotovoltaik als zusätzliche Energiequelle kombinieren.
Wennschon, dennschon
Durch die Sanierung der Gebäudehülle kann der Heizwärmebedarf reduziert werden: Werden Fenster mit Wärmeschutzverglasung (Dreifachverglasung) eingebaut, können 5 bis 10 Prozent eingespart werden, ebenso viel mit einer Wärmedämmung der Kellerdecke und der Abdichtung undichter Kellertüren. Werden Dach und Fassade wärmegedämmt, kommen 20 bis 40 Prozent Einsparung beim Heizwärmebedarf hinzu. Der Ersatz der Heizung sowie die teilweise oder vollständige Sanierung der Gebäudehülle werden in der Regel mit Förderbeiträgen unterstützt. Da in vielen Kantonen mit der Pflicht für den Ersatz von Elektroheizungen der Ersatz von reinen Elektroboilern vorgeschrieben ist, ist es sinnvoll, den Boiler zu ersetzen. In diesem Fall sollte die Warmwasseraufbereitung mit der Heizung gekoppelt werden. Für die eigene Stromerzeugung eignet sich fast jedes Dach für die Installation von Sonnenkollektoren.
Gut beraten
Die meisten Kantone unterstützen die neutrale Vorgehensberatung. Kontaktadressen von Energieberatern sind bei den kantonalen Energiefachstellen erhältlich. Letztlich müssen neben einem gesunden Menschenverstand die finanziellen Möglichkeiten mitspielen. So verlockend der Einsatz von erneuerbarer Energie und die damit verbundenen Installationen sind – auch die erneuerbare Energie kostet. Umso wichtiger ist eine gute und umfassende Beratung einer Energiefachperson.