Die Stadt Winterthur reduziert die Gasversorgung in weiteren Quartieren, vom Winterthurer Gasnetz werden bis 2033 zwei Drittel stillgelegt. Hauseigentümer mit neueren Geräten oder Installationen haben Anspruch auf eine Restwertentschädigung.
Bis 2040 soll die Stadt Winterthur das Klimaziel von Netto null Treibhausgasemissionen erreichen. Dieses Ziel hat die Stimmbevölkerung 2021 angenommen. 2016 wurden die Hauseigentümer von Gotzenwil und Weiherhöhe informiert, dass ihre Gasversorgung in einigen Jahren eingestellt wird. Dieser Entscheid von Stadtwerk Winterthur traf viele Hauseigentümer aus heiterem Himmel und bedeutet einen finanziellen Schaden, wenn neuere Geräte oder Installationen vorzeitig ersetzt werden müssen. In intensiven Gesprächen mit Stadtwerk konnte der HEV Region Winterthur die Abschreibedauer der Gasinstallationen sowie der Gasleitungen erhöhen und dadurch eine bessere Restwertentschädigung für die betroffenen Hauseigentümer aushandeln.
Vier Jahre später wurden weitere Winterthurer Hauseigentümer von Stadtwerk informiert, dass die Gasversorgung für ihre Liegenschaften ab 2030 eingestellt wird. Im Januar 2023 ist der überarbeitete kommunale Energieplan in Kraft getreten, welcher einen weiteren Rückzug der Gasversorgung vorsieht. Als Folge dieses Energieplans wurden weitere Hauseigentümer informiert, dass die Gasversorgung ihrer Liegenschaften bis spätestens 2033 eingestellt wird.
Restwertentschädigung
Als Konsequenz der städtischen und kantonalen Energie- und Klimapolitik wird die Gasversorgung schrittweise stillgelegt. Dies bedeutet für die Hauseigentümer, dass sie ihre Liegenschaft auf ein neues Heizsystem umstellen und auch ein Gasherd oder andere Geräte ersetzen müssen. Die Umstellung auf ein anderes Heizsystem ist für die betroffenen Hauseigentümer ärgerlich, mit Aufwand und vorzeitigen Investitionskosten verbunden. Mit den vom HEV Region Winterthur ausgehandelten Restwertentschädigungen wird aber immerhin ein finanzieller Verlust gemildert.
Hauseigentümer, welche ihre Gasheizung durch ein anderes Heizsystem ersetzen müssen, werden entschädigt, wenn die Gasheizung noch nicht abgeschrieben ist. Dabei wird eine Abschreibedauer von 20 Jahren bei der Gasheizung sowie weiteren Gasgeräten und von neu 40 Jahren bei der Hausanschlussleitung angenommen (früher galten 50 Jahre für die Hausanschlussleitung). Alle Informationen zur Restwertentschädigung hat Stadtwerk Winterthur in einem Merkblatt aufgeführt.
Information betroffener Hauseigentümer
Alle Hauseigentümer, welche von der Stilllegung der Gasversorgung betroffen sind, werden von Stadtwerk mit einem persönlichen Schreiben informiert. Für Hauseigentümer, welche Fragen zur Stilllegung der Gasversorgung haben, oder unsicher sind, ob ihre Liegenschaft betroffen ist, empfehlen wir, sich direkt bei Stadtwerk Winterthur zu erkundigen. Weitere Informationen zum kommunalen Energieplan und das Merkblatt zur Restwertentschädigungen sind auf der Webseite von Stadtwerk Winterthur verfügbar.