Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Immobilienmarkt Region Winterthur:

Informationen und Broschüre 2025 herunterladen

Weniger Bürokratie, mehr Eigentumsschutz: HEV Kanton Zürich begrüsst Denkmalschutz-Revision

Datum
Kategorien

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich (HEV Kanton Zürich) begrüsst die heute vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes sowie der zugehörigen Verordnungen zur Modernisierung des Denkmalschutzes. Die geplanten Änderungen erleichtern bauliche Entwicklungen und energetische Sanierungen bei denkmalgeschützten Liegenschaften, stärken die Interessenabwägung sowie die Eigentumsfreiheit und schaffen so mehr Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.

Das Ziel des Hauseigentümerverbandes ist, die teilweise antiquierten und wenig eigentumsfreundlichen Bestimmungen zum Denkmalschutz im Planungs- und Baugesetz (PBG) an die heutige Zeit anzupassen. Die Motion "Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz" aus dem Jahr 2020 und das Postulat "Denkmal- und Heimatschutz kontra Klimaschutz" aus dem Jahr 2022 forderten eine Revision des PBG im Bereich des Denkmalschutzes, mit der nebst einer besseren Interessenabwägung zwischen öffentlichen Interessen wie Verdichtung, Wachstum und energetischen Sanierungen auch eine bessere Berücksichtigung der Eigentümerinteressen verlangt wurden. Der HEV Kanton Zürich erwartete ausserdem, dass Hauseigentümer besser in das bislang oft intransparente Unterschutzstellungverfahren miteinbezogen werden sollen.

Heute hat der Regierungsrat in Erfüllung der Motion und des Postulats die geplante Revision des PBG samt Verordnung vorgestellt. Insbesondere die geplanten Vereinfachungen beim Bauen an denkmalgeschützten Gebäuden und bei energetischen Sanierungen sind ein Schritt in die richtige Richtung – hin zu mehr Eigentumsschutz, Rechtssicherheit und einfacheren Verfahren.

Schluss mit unnötiger Bürokratie bei kleinen Eingriffen

Lange Planungsverfahren, intransparente Inventarisierungen und unverhältnismässige denkmalpflegerische Anforderungen haben in der Vergangenheit viele Hauseigentümer stark eingeschränkt. Dass kleinere bauliche Veränderungen, welche die Schutzziele nur unwesentlich beeinträchtigen, künftig ohne separate Schutzentscheide möglich sein sollen, ist aus Sicht des HEV Kanton Zürich ein überfälliger Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden. Damit kann der baulichen Entwicklung auch von denkmalgeschützten Liegenschaften und damit der raumplanerisch erwünschten Innenverdichtung pragmatisch Rechnung getragen werden.

Energetische Sanierungen erleichtern

Die zeitgemässe Nutzung und energetische Modernisierung von denkmalgeschützten Liegenschaften sollen durch ausdrückliche Erwähnung im Gesetz gestärkt werden. So kann der Gesetzgeber für verlässliche Rahmenbedingungen sorgen, damit Eigentümer von denkmalgeschützten Liegenschaften in Zukunft mittels gezielter energetischer Sanierungen noch stärker zu den ambitionierten Klimazielen beitragen können.

Rechtssicherheit und Mitspracherechte stärken

Der HEV Kanton Zürich begrüsst, dass Hauseigentümer künftig von den Behörden über die Aufnahme in ein Denkmalschutzinventar aktiv informiert werden sollen. Das stärkt die Transparenz. Auch dass vermehrt verwaltungsrechtliche Verträge zur Anwendung kommen sollen, ist als positiv zu werten. Dass der Regierungsrat die Verfahren generell vereinfachen und beschleunigen sowie die Planungs- und Rechtssicherheit verbessern will, ist ein wichtiges Signal für einvernehmliche Lösungen zwischen Behörden und Eigentümerschaft.

Zentralisierung der Inventare kritisch zu begleiten

Ein Fragezeichen setzt der HEV Kanton Zürich hinter die geplante Vereinheitlichung der Inventarführung auf Kantonsebene. Der Verband warnt davor, dass zentralisierte Verfahren nicht zu einer weiteren Ausdehnung der Schutzziele führen dürfen. Entscheidend ist, dass die Gemeinden ihre Kompetenz bei Schutzentscheiden behalten – sie kennen die lokalen Verhältnisse und Bedürfnisse am besten.

Fazit: Gut gemeint – jetzt braucht es eigentumsfreundliche Umsetzung

Die geplante Revision bringt in zentralen Punkten Verbesserungen: Sie ermöglicht die bauliche Entwicklung und erleichtert energetische Sanierungen, verankert die Interessenabwägung gesetzlich, schafft mehr Rechtssicherheit bei Schutzentscheiden und sieht eine Stärkung verwaltungsrechtlicher Verträge vor. Sie zielt damit auf eine bessere Vereinbarkeit von Eigentumsschutz, Klimazielen und Denkmalpflege ab. Entscheidend wird jedoch die Umsetzung sein. Um die Rechts- Planungs- und Investitionssicherheit für Hauseigentümer zu erhöhen, muss diese praxistauglich und ohne neue bürokratische Vorschriften erfolgen.

Der HEV Kanton Zürich wird daher die Vernehmlassung konstruktiv begleiten – mit dem Ziel, dass die Revision des Denkmalschutzrechts zu einer eigentumsfreundlichen, praxistauglichen und zukunftsfähigen Lösung führt.

Medienmitteilung HEV Kanton Zürich

Warenkorb

 Artikel