Mehrere Studien belegen, dass Windenergieanlagen einen Einfluss auf die Preise von Liegenschaften haben. Bei Windenergieanlagen, wie im Kanton Zürich geplant, beträgt die Wertminderung bei einem Abstand von 300 Metern zur Liegenschaft rund 25 Prozent. Bei einem Abstand von 1’000 Metern reduziert sich der Wertverlust auf 8 Prozent.
Mehrere internationale Studien belegen, dass Liegenschaften in der Nähe zu Windenergieanlagen an Wert verlieren. Das Ausmass der Wertminderung ist dabei abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage und dem Ausmass der Immissionen auf die Liegenschaft. Zu den wertbeeinflussenden Immissionen zählen Sichtbarkeit, Schattenwurf, Lärm sowie Eiswurf.
Bei Windenergieanlagen, wie sie im Kanton Zürich im einfachen Gelände geplant sind, reduzieren sich die Immissionen mit zunehmendem Abstand zur Liegenschaft. Ab 450 Meter Abstand entfällt die Gefahr von Eiswurf. Ab 500 bis 1’000 Meter Abstand wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung eingehalten. Beim Schattenwurf besteht ab 1'500 Metern keine störende Wirkung mehr und die Sichtbarkeit ist ab zehn Kilometern nicht mehr relevant.
Bei Liegenschaften, welche durch die Immissionen einer Windenergieanlage beeinträchtigt werden, sind in Abhängigkeit vom Abstand zur Windenergieanlage gemäss HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert folgende Wertminderungen zu erwarten.
Diese Wertminderungen gelten bei Wohnliegenschaften, welche durch die Immissionen einer Windenergieanlage beeinträchtigt sind. Werden in der Nähe der Liegenschaft mehrere Windturbinen betrieben, erhöht dies den Wertverlust, da die Lärmbelastung grösser und der Schattenwurf störender ist. Mit einem grösseren Wertverlust ist zudem bei älteren Liegenschaften zu rechnen, oder bei Liegenschaften im ländlichen Raum.
Fazit zum Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise
Die Wertminderung von Immobilien aufgrund der Immissionen von Windenergieanlagen ist abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 Prozent. Ab einem Abstand von 500 bis 1’000 Metern wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung eingehalten und die Wertminderung reduziert sich in 1'000 Metern Entfernung auf durchschnittlich 8 Prozent. Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch 5 Prozent und wird sich weiter reduzieren, solange die Windenergieanlage sichtbar ist. Ab einer Distanz von zehn Kilometern haben Windenergieanlagen keinen Einfluss mehr auf die Immobilienpreise.
Weitere Informationen in diesem Artikel: Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise
Medienmitteilung HEV Region Winterthur