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Windkraft im Kanton Zürich: Entwertung der Liegenschaften durch Windräder?

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Mindern Windräder den Liegenschaftswert? Bild: Keystone (Screenshot Online-Artikel Nebelspalter)

Die Ausgangslage: Baudirektor Martin Neukom hat im Juli bekannt gegeben, in welchen 20 Gebieten im Kanton Zürich künftig bis zu 220 Meter hohe Windräder gebaut werden könnten.

  • An einer Online-Veranstaltung zu den Plänen des Kantons stellten Bürger Martin Neukom dazu ihre Fragen.
  • Es wurde die Frage gestellt, ob der Kanton für die Entwertung der Liegenschaften aufgrund von neuen Windanlagen aufkommt.
  • Baudirektor Martin Neukom verneinte eine Entschädigung.

Warum das wichtig ist: Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur, kritisiert die Aussagen von Baudirektor Martin Neukom. Winterthur selbst gehört zu den betroffenen Gebieten.

Der Hintergrund: Im Kanton Zürich spricht Martin Neukom von 60 bis 70 festgesetzten Anlagen in 20 Gebieten sowie 50 zusätzlichen Standorten, die noch geprüft werden sollen.

Hauseigentümer äusserten an der Online-Veranstaltung die Befürchtung, dass ihre Immobilie an Wert verlieren würde. Und stellten die Frage, ob der Kanton für die Entwertung aufkommt.

O-Ton Martin Neukom: «Es stören sich nicht alle Leute gleich an Windrädern. Es gibt Leute, die nie in die Nähe eines Windrades ziehen würden, andere haben kein Problem. Darum dürfte der Wert nicht so stark betroffen sein. Die Immobilienpreise gehen sowieso nur in eine Richtung, und zwar nach oben. Wenn es zu einer Abwertung kommt, ist es wie überall sonst. Wenn sie an einer stark befahrenen Strasse wohnen und ihre Liegenschaft an Wert verliert, dann entschädigt sie niemand dafür. Das Gegenteil ist auch, wenn sie an einem Ort wohnen, wo der Staat eine neue Tramlinie baut, wird der Wert ihrer Liegenschaft steigen. Und zwar massiv. Die Wertsteigerung wird aber nicht abgeschöpft, sondern ist gratis.»

Wir haben bei Ralph Bauert nachgefragt, wie der Hauseigentümerverband Winterthur dazu steht und ob die Mitglieder schon Kontakt aufgenommen haben.

O-Ton Ralph Bauert: «Die Liegenschaft wird an Wert verlieren, wenn in der Nähe eine Windturbine erstellt wird. Bei der Bestimmung der geeigneten Gebiete für Windanlagen wurde vieles beachtet, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere oder Probleme mit der Aviatik. Die Betroffenheit der Anwohner wurde bei der Gebietsauswahl dagegen nicht berücksichtigt. Ich war deswegen auch nicht überrascht, dass ich von mehreren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern kontaktiert wurde. Im Sektionsgebiet vom HEV Region Winterthur liegt das Weinland, welches am stärksten von den geplanten Windturbinen betroffen ist. Die meisten Anrufe von besorgten Eigentümern kamen auch aus dem Weinland.»

Bauerts Verband verweist in einem Artikel darauf, dass bei Windanlagen, wie im Kanton Zürich geplant, die Wertminderung bei einem Abstand von 300 Metern zur Liegenschaft rund 25 Prozent beträgt. Bei einem Abstand von 1'000 Metern reduziert sich der Wertverlust auf 8 Prozent.

Ähnliches zeigte auch Alex Reichmuth im vergangenen Herbst in einem Artikel im Nebelspalter auf.

Bauerts Kritik richtet sich auch an die Argumentation bezüglich der Entschädigung durch den Kanton, dass eine Wertminderung nicht entschädigt werden soll, weil auch eine Wertsteigerung nicht abgeschöpft wird. Das stimme so nicht.

O-Ton Ralph Bauert: «Es ist nicht korrekt, dass der Staat die Wertsteigerung bei Liegenschaften nicht abschöpft, Hauseigentümer bezahlen gleich mehrfach, wenn die eigene Liegenschaft an Wert gewinnt. Die grösste Abschöpfung erfolgt mit der Grundstückgewinnsteuer und der Mehrwertabgabe. Aber auch beim Eigenmietwert und der Vermögenssteuer muss ein grösserer Betrag bezahlt werden, wenn die Liegenschaft an Wert gewinnt. Wenn nun der Staat die Wertminderung durch nahestehende Windturbinen nicht entschädigen will, bedeutet das bei Liegenschaften: Gewinne für den Staat, Verluste für den Hauseigentümer. Aus meiner Sicht sollten die Betreiber der Windenergieanlagen dazu verpflichtet werden, dass mit den vom Staat erhaltenen Subventionen die Wertminderungen bei betroffenen Liegenschaften entschädigt werden müssen.»

Nicht nur die Wertminderung der Liegenschaften, sondern auch die Einsprachemöglichkeiten der Gemeinden sind eine heisse Diskussion. Wir haben Bauert gefragt, wie sein Verband zu den Einsprachen steht.

O-Ton Ralph Bauert: «Mit dem Ja zum Stromgesetz hat das Stimmvolk dazu Ja gesagt. Volksentscheide sollen und müssen respektiert und umgesetzt werden. Was viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer aber nicht verstehen, ist, dass das Versprechen von Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf, dass keine Gemeinden gegen ihren Willen Windräder bekommen, im Kanton Zürich nun nicht gelten soll.»

Wie es weitergeht: Der Hauseigentümerverband wird bei seiner Antwort zur Vernehmlassung die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einbringen, betont Ralph Bauert. Je nachdem wie der Regierungsrat ihre Forderungen berücksichtigt, wird der Verband weitere Massnahmen prüfen.

Camille Lothe und Julian Leserri, Nebelspalter

Der Nebelspalter berichtet in der Onlineausgabe am 18. Juli 2024 über die Wertverlust von Liegenschaften durch Windräder. Dabei wird HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert zu den Aussagen von Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom befragt.

Link zum Artikel vom Nebelspalter: Entwertung der Liegenschaften durch Windräder?

Nebelspalter online vom 18. Juli 2024

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Entwertung der Liegenschaften durch Windräder?

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