Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans schlägt der Kanton Zürich Änderungen im Bereich der Energie vor, um insbesondere erneuerbare Energien zu fördern. Bei der Windenergie sind Einschränkungen der Mitspracherechte der betroffenen Bevölkerungen sowie ein Enteignungsrecht vorgesehen, während Entschädigungen für Wertminderungen von Liegenschaften fehlen.
Teilrevision des kantonalen Richtplans im Bereich Energie
Der Kanton Zürich überarbeitet den kantonalen Richtplan im Bereich Energie, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Zentrale Ziele sind die Festlegung geeigneter Gebiete für Wind- und Wasserkraft, um den Anforderungen des Bundes, der Energiegesetze und des neuen Stromgesetzes gerecht zu werden. Die Änderungen sind von Juli bis Oktober 2024 öffentlich aufgelegt, um die Meinung der Bevölkerung und relevanter Interessensgruppen einzuholen.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nutzung von Windenergie, die einen wesentlichen Teil der Energiestrategie des Kantons bildet. Nach einer zweistufigen Evaluationsphase wurden 20 Potenzialgebiete im Richtplan festgelegt, von denen viele im Gebiet des HEV Region Winterthur liegen. Somit sind wir in besonderem Ausmass von diesen Planungen betroffen.
Begrenzte Mitspracherechte und Enteignungen
Wir begrüssen grundsätzlich eine Beschleunigung von Baubewilligungsverfahren, wie sie im aktuellen Entwurf des Energiegesetzes vorgesehen ist. Wir sehen es aber als kritisch, dass ein Plangenehmigungsverfahren inklusive Enteignungsrecht in Hoheit von Bund und Kanton geplant ist. Bisher konnten sich die Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden oder deren Parlamente im Rahmen der Nutzungsplanung äussern. Diese Einschränkung der Mitspracherechte der Bevölkerung ist bedenklich, zumal keine klare Begründung für diese Kompetenzerweiterung geliefert wird. Das Eigentumsrecht ist ein hohes Gut, das nicht leichtfertig eingeschränkt werden sollte. Wir lehnen die Möglichkeit von Enteignungen im Rahmen der Energienutzung entschieden ab.
Notwendigkeit finanzieller Kompensation
Neben der Gefahr direkter Enteignungen sehen wir auch die indirekte Enteignung durch Wertminderungen von Liegenschaften als problematisch an. Windkraftanlagen verursachen Lärm, Schattenwurf und beeinträchtigen das Landschaftsbild, was zu einer spürbaren Wertminderung angrenzender Immobilien führt. Diese Form der Entwertung stellt für uns eine faktische Enteignung dar, die zwingend finanziell kompensiert werden muss. Leider sieht das neue Energiegesetz keine Entschädigungsregelungen für diese Wertminderungen vor, was wir als klaren Mangel dieser Teilrevision betrachten.
Schutz von Wohngebieten
Wir fordern eine stärkere Berücksichtigung der Schutzinteressen von Anwohnern in den Planungsprozessen. Die gesundheitlichen und ökonomischen Auswirkungen auf Menschen, die in der Nähe von Windkraftanlagen leben, müssen in der Planung mehr Beachtung finden. Die Berücksichtigung dieser Interessen ist unerlässlich, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen und die Energiewende nachhaltig zu gestalten.
Fazit
Die Teilrevision des kantonalen Richtplans im Bereich Energie führt zu einer deutlichen Ausweitung der Kompetenzen des Kantons auf Kosten der lokalen Mitbestimmung und der Eigentumsrechte. Ohne angemessene Kompensationsmassnahmen und unter Berücksichtigung der drohenden Enteignungen bleibt die Revision in ihrer jetzigen Form nicht unterstützbar. Der HEV Region Winterthur wird sich weiterhin vehement für die Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer einsetzen. Es muss gewährleistet sein, dass die Energiewende nicht zulasten von Eigentumsrechten und Wohnqualität geht.
Stellungnahme HEV Region Winterthur zu den kantonalen Vernehmlassungen
Zu den Vernehmlassungen der Zürcher Baudirektion zu den Vorentwürfen "Änderung des Energiegesetzes (EnerG)" und kantonaler Richtplan "Teilrevision Energie, Kapitel 5: Versorgung, Entsorgung" hat der HEV Region je eine Stellungnahme eingereicht.