Die Auswirkungen von Windturbinen auf den Immobilienwert wurden vom Hauseigentümerverband und Wüest Partner untersucht. Gemäss HEV beträgt die Wertminderung bei einem Abstand von 300 Metern 25 Prozent, bei 1000 Metern 8 Prozent und bei 2000 Metern 5 Prozent. Die Studie von Wüest Partner kommt zu keiner abschliessenden Aussage, weil die Anzahl untersuchter Liegenschaften zu gering war und der gewählte Abstand von 10 Kilometern zu grosszügig gewählt wurde.
In zwei Interviews in den Wiler Nachrichten haben Gegner und Befürworter vom geplanten Windpark zwischen Wuppenau und Braunau im Kanton Thurgau den Artikel «Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise» vom HEV Region Winterthur erwähnt. Der Präsident vom Verein «Pro Wind Thurgau» kritisiert diesen Artikel und erwähnt Studien aus der Schweiz. Diese sollen belegen, dass Windräder für die Entwicklung der Liegenschaftspreise nicht relevant seien.
Im Leserbrief vom 11. April 2024 in den Wiler Nachrichten beschreibt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf nahestehende Liegenschaften und weist auf das Fazit in der Studie von Wüest Partner hin. In diesem Fazit steht, dass mit den zur Verfügung stehenden Daten keine abschliessende Aussage zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Immobilienwerte gemacht werden kann.
Windturbinen mindern den Immobilienwert
Pro Wind Thurgau kritisiert in den Wiler Nachrichten den Artikel „Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise“ vom Hauseigentümerverband Region Winterthur. Dieser Artikel bezieht sich auf Windturbinen, wie sie im Kanton Zürich geplant sind. Bei 300 Meter Abstand beträgt die Wertminderung 25 Prozent, bei 1000 Metern 8 Prozent und bei 2000 Metern noch 5 Prozent.
Im Interview erwähnt der Präsident andere Schweizer Studien, welche belegen sollen, dass Windturbinen keinen Einfluss auf Liegenschaftspreise hätten. Dabei bezieht er sich vermutlich auf den Bericht von Wüest Partner. Das Fazit von Wüest Partner lautet jedoch, dass mit den zur Verfügung stehenden Daten keine abschliessende Aussage möglich ist. Zudem ist der gewählte Untersuchungsparameter von zehn Kilometern zu grosszügig gewählt, da die stärksten Beeinträchtigungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen, wie etwa Lärm oder Schattenwurf, nur in einer kleineren Distanz wirksam sind.
Bezahlt man für ein Einfamilienhaus den gleichen Preis, wenn in der Nachbarschaft eine Windturbine steht, höher als der Zürcher Prime Tower und laut wie ein Presslufthammer? Diese Frage kann jeder selbst beantworten. Meiner Meinung nach stellt sich nur die Frage, wie hoch der Wertverlust ist.
Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert in den Wiler Nachrichten vom 11. April 2024 als Reaktion auf den Artikel "Die Chancen sind gleich null" in den Wiler Nachrichten vom 4. April 2024.
Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise
Welchen Einfluss die im Kanton Zürich geplanten Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise betroffener Liegenschaften haben, wurde von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert analysiert. Aufgrund verschiedener internationaler Studien und Erfahrungswerten aus der Schweiz ist eine Wertminderung bei Liegenschaften, welche durch Windturbinen beeinträchtig werden, zu erwarten.
Die Wertminderung von Immobilien aufgrund der Immissionen von Windenergieanlagen ist abhängig vom Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 Prozent. Ab einem Abstand von 500 bis 1’000 Metern wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung für Wohnzonen eingehalten und die Wertminderung reduziert sich in 1'000 Metern Entfernung auf durchschnittlich 8 Prozent. Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch 5 Prozent und wird sich weiter reduzieren, solange die Windenergieanlage sichtbar ist. Ab einer Distanz von zehn Kilometern haben Windenergieanlagen keinen Einfluss mehr auf die Immobilienpreise.
Weitere Informationen im ausführlichen Artikel: Einfluss von Windenergieanlagen auf Immobilienpreise
Studie Wüest Partner
Im Auftrag vom Kanton Thurgau hat das Beratungsunternehmen Wüest Partner 2019 die Preiswirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser untersucht. Dafür wurden mit einem GIS-basierten hedonischen Modell die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser im Umkreis von bis zehn Kilometern ausgewertet.
Im Fazit kommt Wüest Partner zum Ergebnis, dass mit den zur Verfügung stehenden Daten keine abschliessende Aussage möglich ist. Der gewählte Untersuchungsperimeter von zehn Kilometern erscheint als zu grosszügig, da die stärksten Beeinträchtigungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen wie etwa Lärm oder Schattenwurf nur innerhalb einer relativ kleinen Distanz wirksam seien.
Fazit Studie Wüest Partner, Seite 27: Mit der vorliegenden Untersuchung kann keine gesicherte, statistisch signifikante Preiseinwirkung von Windenergieanlagen auf Einfamilienhäuser nachgewiesen werden. Im Umkehrschluss lässt sich daraus allerdings nicht ableiten, dass es keine Preiswirkung gibt bzw. dass Windenergieanlagen keinen Einfluss auf Preise von Einfamilienhäusern haben.
Fazit Studie Wüest Partner, Seite 28: Im verwendeten Datenpool sind nicht genügend Einfamilienhaus-Transaktionen im nahen Einflussbereich (0-2km) von Windenergieanlagen, um die Preiswirkung mit ausreichender statistischer Signifikanz nachweisen zu können.
Fazit Studie Wüest Partner, Seite 28: Der initial vorgeschlagene Untersuchungsperimeter von 10km erscheint aufgrund der Analyse als zu grosszügig, da die stärksten Beeinträchtigungen durch den Betrieb von Windenergieanlagen wie etwa Lärm oder Schattenwurf nur innerhalb einer relativ kleinen Distanz wirksam sind.