Beim Immobilienverkauf muss der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bezahlen. Diese beträgt im Kanton Zürich 40 Prozent vom erzielten Gewinn. Je nachdem wie lange man die Liegenschaft in Besitz hatte, gibt es einen Zuschlag oder Abschlag beim Steuersatz. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert auf was Hausverkäufer bei der Grundstückgewinnsteuer achten sollten und welche Optimierungsmöglichkeiten der Hauseigentümer bei der Grundstückgewinnsteuer hat.