Im Stockwerkeigentum wird in der Regel an der ordentlichen Eigentümerversammlung über Anträge abgestimmt und beschlossen. Dabei gelten je nach Vorlage andere Mehrheitsvorschriften, welche bei der Beschlussfassung eingehalten werden müssen. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert die verschiedenen Quorumsvorschriften im Stockwerkeigentum und was beachtet werden muss, damit ein Beschluss korrekt erfolgen kann.