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HEV Tipp #20 – Der Garten im Stockwerkeigentum

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Bei Gartenwohnungen im Stockwerkeigentum stellt sich häufig die Frage, wem der Garten gehört und welche Recht und Pflichten bestehen. In der Regel wird dem Stockwerkeigentümer der Gartenwohnung ein ausschliessliches Nutzungsrecht am Garten eingeräumt. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert, wie ein solches ausschliessliches Nutzungsrecht entsteht, wie die Rechte und Pflichten geregelt sind und wer für welche Kosten beim Garten aufkommen muss.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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