Bei den Steuern müssen Liegenschaften als Vermögen und bei selbst bewohnten Liegenschaften der Eigenmietwert als Einkommen versteuert werden. In der jährlichen Steuererklärung muss bei Wohneigentum der Eigenmietwert eingesetzt werden, dafür können Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden. Im HEV Tipp erklärt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert welche Unterhaltskosten abgezogen werden können und was die Anforderungen sind, damit auch wertvermehrende Kosten geltend gemacht werden dürfen. Zudem wird erwähnt, wie mit dem pauschalen Unterhaltsabzug mit guter Planung Steuern gespart werden können, insbesondere im Stockwerkeigentum dank dem Erneuerungsfonds.